Hallo!
Ich bin Rentner und arbeite seit Januar diesen Jahres in einem Eingetragenen Sozialen Verein. Meine aufgabe ist es alten Menschen warmes Essen zu liefern.
Wie mir berichtet wurde darf ich jährlich 2400,00€ zu meiner Rente verdiehnen ohne Meldepflicht beim Finanzamt.Ich habe im Jahr 2014 die Hinzuverdienstgrenze überschritten.
Nun meine Frage.Wo trage ich die den Überschrittenen Betrag in meiner E.K.ST. ein, da es keine Verdienstbescheinigung o.Lohnsteuerkarte gibt.
Würde mich Freuen wenn mir jemand helfen kann.