Soziale Arbeit

  • Hallo!
    Ich bin Rentner und arbeite seit Januar diesen Jahres in einem Eingetragenen Sozialen Verein. Meine aufgabe ist es alten Menschen warmes Essen zu liefern.
    Wie mir berichtet wurde darf ich jährlich 2400,00€ zu meiner Rente verdiehnen ohne Meldepflicht beim Finanzamt.Ich habe im Jahr 2014 die Hinzuverdienstgrenze überschritten.
    Nun meine Frage.Wo trage ich die den Überschrittenen Betrag in meiner E.K.ST. ein, da es keine Verdienstbescheinigung o.Lohnsteuerkarte gibt.
    Würde mich Freuen wenn mir jemand helfen kann. :)

    • Offizieller Beitrag

    Wo trage ich die den Überschrittenen Betrag in meiner E.K.ST. ein, da es keine Verdienstbescheinigung o.Lohnsteuerkarte gibt.

    Was ist denn genau für eine Beschäftigungsverhältnis bzw. für eine Tätigkeit und Arbeitgeber (ö.D.)?


    Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner hat nichts mit der Einkommensteuer zu tun, sondern ist ein rentenrechtliches Problem.


    Ein etwaiger Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG bzw. § 3 Nr. 26a EStG wird nicht automatisch für jede Tätigkeit bei irgendeinem Verein gewährt.