Zahlung aus Pensionskasse (gekündigter Vertrag) nach § 22 Nr. 5 EStG - nur noch versteuern, RV,AV, KV wird vom Arbeitgeber abgezogen

  • Hallo, ich habe eine Zahlung aus einer ruhenden und nicht weiter verwendbaren, daher gekündigten Versicherung, genauer der Allianz Pensionskasse, der Vertrag war eine Rentenkasse, die in eine Unterstützungskasse umgewandelt wurde. der Rentenvertrag lag unter der fortzuführenden Mindestgrenze und ist von mir gekündigt worden. Daraus ergibt sich jetzt eine Zahlung, die seitens meines Arbeitgebers von der Höhe der zahlung mit den Sozialversicherungsabzügen belegt wird, aber die Besteuerung geschieht von mir bei der Einkommensteuererklärung.
    Ich bekomme also mit der Jahresbescheinigung und Dezemberabrechnung dann noch einen Abzug für die erhaltene Zahlung für die Sozailversicherungen.
    In dem Programm Tax 2015 habe ich bisher unter dem Paragraphen § 22 Nr. 5 EstG nur etwas gefunden, wo aber der erhaltene Betrag ( von Allianz direkt auf mein Knto) nochmal nicht nur verteuert, sondern auch die SozV-Beträge nochmal abgezogen würden, einzutragen ist.
    Die Beträge werden aber schon über meine Gehaltsabrechnung abgezogen.
    Wo und wie muss ich diese Zahlung denn eintragen, damit nur der Betrag noch versteuert wird. Ich bin noch kein Rentner, sondern weiterhin unter den Werktätigen.
    Falls jemand da genaueres weiß würde ich mich sehr freuen.
    :)