Beitragsnachzahlung zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung

  • Meine Frau ist nicht berufstätig, hat aber Kapitaleinkünfte. Bisher war sie über die Familienversicherung mitversichert da die Kapitaleinkünfte unter der Bemessungsgrenze der GKV waren. Im Zeitraum 10/2012 bis 02/2014 haben sich die Kapitaleinkünfte so erhöht, dass sie von der GKF für diesen Zeitraum als freiwilliges Mitglied nachversichert wurde. Dies führte für meine Frau in 2014 zu einer Gesamtnachzahlung von 2.498,69 EUR zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung. Wie kann ich diese Ausgaben steuerlich geltend machen und wo müsste man diese dann angeben (Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen,..)?