Welche Veranlagungsart muss ich wählen?

  • Seit 2013 lebe ich von meiner Frau getrennt. Anfang 2014 haben wir beide unsere Lohnsteuerklasse gewechselt (von 3/5 auf 1/1). Jetzt hat sich meine Scheidung leider bis Januar 2015 hingezogen. Jetzt stellt sich mir die Frage welche Veranlagungsart ich wählen soll? Welche kommt besser? Darf ich überhaupt noch Zusammenveranlagung wählen? Ich war ja in 2014 noch verheiratet. Muss ich das irgendwo eintragen?


    vielen Dank im Voraus.


    Gruß Michael

    • Offizieller Beitrag

    Seit 2013 lebe ich von meiner Frau getrennt.

    Das ist doch der entscheidende Satz. Bei entsprechendem Eintrag bei den persönlichen Daten sollte das Programm zwingend die Einzelveranlagung berechnen, da die gesetzlichen Voraussetzungen einer Ehegattenveranlagung während des gesamten Kj. 2014 nicht gegeben waren. Da gibt es dann auch nichts auszuwählen.