Hallo Forumsgemeinde,
bei der 19 Jährigen vermisse ich den "Schalter Übertragung des Betreuerungsfreibetrag". Dieser Schalter ist für mich sehr wichtig, weil die Kindsmutter den vollen Betreuerungsfreibetrag hat.
Hallo Forumsgemeinde,
bei der 19 Jährigen vermisse ich den "Schalter Übertragung des Betreuerungsfreibetrag". Dieser Schalter ist für mich sehr wichtig, weil die Kindsmutter den vollen Betreuerungsfreibetrag hat.
Der "Schalter" taucht dann auf, wenn nach den vorherigen Eintragungen die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übertragung gegeben sind. Das scheint dann nach Deinen vorherigen Eintragungen eben nicht der Fall zu sein. Ohne bereinigte Screens kann man da aber nur raten.
Es welchem Grund sollten die Freibeträge denn Deines Erachtens übertragen werden?
Hallo miwe4,
herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Es geht um 3 Kinder von 2 Müttern (19, 17 und 7 Jahre)
Bei den 2 Älteren beantragte die Mutter den vollen Freibetrag für Betreuung.
Meine 19 jährige Tochter hat im Jahr 2014 das Abitur gemacht und dann ein freiwilliges soziales Jahr begonnen.
Das hab ich so eingetragen.
Wenn ich mir die persönlichen Angaben meiner großen Tochter ansehe, dann steht da:
Freibeträge und Kindergeld:
Freibeträge für den Familienausgleich 3504 Eur
Kindergeld 1104 Eur
Entlastung für Alleinerziehende
Der Entlastungbetrag für Alleinerziehende wird nicht gewähr, da die Voraussetzungen für die Gewährung nicht erfüllt sind.
Bei meiner 17.jährigen Tochter steht folgendes:
Freibeträge und Kindergeld:
Freibeträge für den Familienausgleich 2184 Eur
Kindergeld 1104 Eur
Entlastung für Alleinerziehende
Der Entlastungbetrag für Alleinerziehende wird nicht gewähr, da die Voraussetzungen für die Gewährung nicht erfüllt sind.
Wieso ist das so?
Vielleicht, weil eben der Tatbestand Alleinerziehend i.S.d. Vorschrift nicht erfüllt ist. Kann man aber nur mutmaßen, da du ja leider keine bereinigten Screens aller entscheidungserheblichen Eingabemasken angehängt hast. Die von Dir genannten Daten reichen zu einer entsprechenden Beurteilung nicht aus. Das Programm zieht seine Folgerungen eben genau aus Deinen eingegebenen Daten.
§ 24b Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
(1) 1Alleinstehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1 308 Euro im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zusteht. 2Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des allein stehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist. 3Ist das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag nach Satz 1 demjenigen Alleinstehenden zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach § 64 Absatz 2 Satz 1 erfüllt oder erfüllen würde in Fällen, in denen nur ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 besteht.
(2) 1Alleinstehend im Sinne des Absatzes 1 sind Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens (§ 26 Absatz 1) erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, für diese steht ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zu oder es handelt sich um ein Kind im Sinne des § 63 Absatz 1 Satz 1, das einen Dienst nach § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und 2 leistet oder eine Tätigkeit nach § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 ausübt. 2Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft). 3Diese Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, der Steuerpflichtige und die andere Person leben in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft.
(3) Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel.
Dumme Frage, wie kann ich jpg hochladen?
Danke für die Hilfe
Ich weiß jetzt immer noch nicht, was Du warum auf wen übertragen möchtest.
Aber hinsichtlich Entlastungsbetrag meistens das KO-Kriterium: Was ist denn mit anderen im Haushalt lebenden und über 18 Jahre alten Personen?
Steht im verlinkten Gesetzestext und das Programm weißt auch darauf hin.
Z.B.:
Entlastungsbetrag nein 1 .JPG Entlastungsbetrag nein 2 .JPG Entlastungsbetrag ja.JPG