Folgende Situation:
Eltern im gemeinsamen Haushalt, steuerlich zusammen veranlagt.
Sohn 28 Jahre Student, kein Einkommen.
Können wir für unseren Sohn, der im unserem Haushalt lebt, Naturalunterhalt absetzen?
Naturalunterhalt
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Ja. Sollte Dir aber auch Dein Steuerprogramm so sagen.
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Wie weise ich in diesem Fall (Naturalunterhalt) dem Finanzamt das nicht vorhandene Einkommen (d.h. Null Euro) eines Studenten im Zeitraum zwischen Studiumende und Arbeitsantritt am praktikabelsten nach ?
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Indem Du es glaubhaft versicherst und Dich vorher davon überzeugst, dass es auch wirklich so zutrifft. Nicht immer sagen einem die "Kleinen" in dieser Hinsicht so alles. Es gibt ja diverse Mini-Jobber.
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Wenn ichs recht verstehe, also quasi ne persönliche, schriftliche Erklärung des Kindes ?
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Nein, ist nicht nötig. Einfach angeben, dass er keine EInnahmen hatte. Das Finanzamt prüft sowieso, ob für Junior eine Lohnbescheinigung vorliegt.
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Nein, ist nicht nötig. Einfach angeben, dass er keine EInnahmen hatte.
Eine Erklärung seinerseits ist in jedem Fall erforderlich, seitens des Sohnes schadet es auch nicht.
Das Finanzamt prüft sowieso, ob für Junior eine Lohnbescheinigung vorliegt.
Was meinst Du, warum ich als Beispiel gerade die Mini-Jobs genannt habe. Gerade die werden eben nicht über Lohnsteuerbescheinigung gemeldet und sind gerade für solche Fälle eine bevorzugte Einnahmequelle. Und von diesen werden die Eltern nicht in allen Fällen unterrichtet. Diese haften aber für Ihr in der Steuererklärung gemachten Angaben.
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Eine Erklärung seinerseits ist in jedem Fall erforderlich, seitens des Sohnes schadet es auch nicht.
Meinst Du, das "einfache Angeben" bzw. hier das Nichtangeben von Einnahmen in einer Steuererklärung wäre keine Erklärung?Diese haften aber für Ihr in der Steuererklärung gemachten Angaben.
Und was bedeutet "haften"? Wird später festgestellt, dass der Nachwuchs doch Einkünfte hatte, wird der Bescheid geändert und die Steuer nachbezahlt. Plus Zinsen.
Wenn mir mein Junior sagt, er hat kein Geld verdient, dann trag ich das in meine Steuererklärung so ein bzw. trage unter seinen Einnahmen nichts ein. Und wenn er doch Geld verdient hat, hab ich trotzdem keine Steuern hinterzogen. Weil bei mir kein Vorsatz vorlag.
Die Steuern werden nachbezahlt und gut ist´s. Außer für den Junior, dem ich den Rost runtermache