Hallo,
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Rentnern gehören in die Rubrik "Sonderausgaben - Angaben zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung", das ist mir schon klar.
Unter Renten gibt es den Punkt "Zuschüsse oder Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherungen". Wenn man dort "gesetzlich versichert" auswählt, erscheint dort "Abzug für die gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge". Was genau ist damit gemeint? Falls man die Werte hier eingibt, so tauchen sie genauso in der Anlage Vorsorgeaufwand in der richtigen Zeile auf, das Ergebnis ist also gleich. Was ist der Unterschied?
Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.
Viele Grüße
HaMi