Krankenversicherung / Rentner

  • Hallo,
    Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Rentnern gehören in die Rubrik "Sonderausgaben - Angaben zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung", das ist mir schon klar.
    Unter Renten gibt es den Punkt "Zuschüsse oder Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherungen". Wenn man dort "gesetzlich versichert" auswählt, erscheint dort "Abzug für die gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge". Was genau ist damit gemeint? Falls man die Werte hier eingibt, so tauchen sie genauso in der Anlage Vorsorgeaufwand in der richtigen Zeile auf, das Ergebnis ist also gleich. Was ist der Unterschied?
    Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.


    Viele Grüße
    HaMi

  • Hallo miwe4,
    vielen Dank für die Antwort. So ganz komme ich aber noch nicht klar.
    Zum Hintergrund: Ich bearbeite die Steuererklärung für meine Mutter und uns. Mehrere Jahre habe ich die KV bei meiner Mutter unter Rente und für uns unter Sonderausgaben eingetragen (ohne es so richtig zu bemerken), wobei Sonderausgaben ja der Empfehlung entspricht. Es gab auch nie Probleme, wie gesagt, das Ergebnis ist ja auch gleich.
    Nun habe ich bei uns aus Versehen in diesem Jahr die Angaben doppelt eingetragen, also unter Rente und unter Sonderausgaben. Dann erscheinen in der Maske im Vorsorgebereich zwei Links (s. Anlage). Es wird natürlich damit der doppelte Wert verwendet; es kommt auch keine Warnung.


    Viele Grüße
    HaMi

  • @HaMi
    Ich gehe mal davon aus, dass eine gesetzliche Krankenversicherung besteht und eine Jahreslohnbescheinigung des Arbeitgebers vorliegt.
    Die Beiträge zur KV werden in der Jahreslohnbescheinigung des Arbeitgebers ausgewiesen und bei Eingabe direkt als Vorsorgeaufwendungen einsortiert. Eine erneute Eingabe in die Sparte Vorsorgeaufwendungen ist somit nicht notwendig, die Übernahme der Daten von der Jahresbescheinigung reicht aus.
    Erstattungen zu dieser Krankenversicherung sind allerdings einzutragen.

  • Mir ging es, wie gesagt, um Rentner. Hier wird meiner Ansicht nach immer empfohlen, die KV unter Sonderaugaben einzutragen. Unter Renten geht es aber auch, mit der Gefahr, es dann doppelt einzutragen. Also konkret: es ist wohl bei Rentnern egal, wo man es einträgt?

  • @HaMi
    Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden m.E. bei den Renten eingetragen.
    Bei den Sonderausgaben sind nach den Eingabehilfen von tax (das ist die rechte Rubrik auf dem Bildschirm) Beiträge einzutragen, die auf Grund einer freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wurden.
    In der Steuerberechnung unterm Strich sollte die Steuerlast allerdings gleich bleiben.
    Ich empfehle, die Texte der Eingabehilfen zu lesen, darin wird zu den entsprechenden Eingabefeldern viel erklärt.


    mfg gb