Steuerrückzahlung korrekt ?

  • Hallo zusammen, ich habe meinen Steuerbescheid über die Erstattung erhalten--- supi !


    Was mich wundert...ich habe letztes Jahr geheiratet und ab 01.10.2014 haben wir die Klassen 3 u. 5.


    Als ich letztes Jahr meine Steuer gemacht habe für 2013 mit Klasse 1 betrug die Erstattung 100 Euro weniger als jetzt mit 3 und 5


    Vielleicht noch wichtig zu erwähnen, ich habe nachträglich einen Leistungsnachweis über Insolvenzgeld vom AA bekommen für den August bis Oktober 14, welcher meine Frau betrifft. Diesen Betrag hatte ich nicht mit angegeben ist aber mit abgezogen worden lt. Steuerbescheid, allerdings als steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt.


    Wenn ich im Programm rumspiele und meine Frau mit Verdienst auf Null setzt erhöht sich die Erstattung um das dreifache !


    Das kann doch so nicht richtig sein.


    Bitte um eure Meinungen, bzw. Tipps

  • Und wenn Du weiter spielst und auch Dein Gehalt auf Null setzt, dann bekommst Du sogar alle Steuern erstattet :dash:


    Als Verheiratete habt Ihr für jeden von Euch Freibeträge, hat Deine Frau kein Einkommen, erhältst Du ihre Freibeträge - und hast folgerichtig eine höhere Erstattung.
    Wenn Du Deine Frau mit Verdienst auf Null setzt, dann musst Du auch eine Einzelveranlagung schlüsseln, damit es wieder stimmt.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht noch wichtig zu erwähnen, ich habe nachträglich einen Leistungsnachweis über Insolvenzgeld vom AA bekommen für den August bis Oktober 14, welcher meine Frau betrifft. Diesen Betrag hatte ich nicht mit angegeben ist aber mit abgezogen worden lt. Steuerbescheid, allerdings als steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt.

    Ja natürlich. Das FA bekommt die Daten elektronisch übermittelt und setzt diese so an. Mit Deiner Nichtangabe im Rahmen der Erklärung hast Du übrigens eine "versuchte" Steuerhinterziehung begangen.


    Wenn ich im Programm rumspiele und meine Frau mit Verdienst auf Null setzt erhöht sich die Erstattung um das dreifache !

    Und was soll das bringen? Die Logik daraus erschließt sich mir nicht. ?(


    Du solltest Dir den § 32b EStG einmal näher anschauen und diesbezüglich auch in diesem oder anderen Foren nachlesen.