Fehlerhafte Berücksichtigung freiwilliger Pflegeversicherung?

  • Im Jahr 2013 habe ich zusätzlich zur gesetzlichen PV eine private Pflegeversicherung abgeschlossen und in der Steuererklärung angegeben. Das Finanzamt erkannte diese mit folgendem Hinweis nicht an: "Der zusätzliche Höchstbetrag für freiwillige Pflegeversicherung des Ehemannes konnte nicht gewährt werden, da das Geburtsdatum nicht nach dem 31.12.1957 liegt". Geboren bin ich in der Tat im Dezember 1954. Auch die neue Version Tax2015 weist m.E. diesen Ablehnungsgrund zum zusätzlichen Höchstbedarf nicht korrekt aus. Hat jemand hiermit Erfahrungen gesammelt? Habe ich evtl. die Angaben nicht korrekt eingetragen?
    VG [Blockierte Grafik: http://www.tax-steuersoftware.de/forum/wcf/images/smilies/crying.png]Reykamaja

  • Hallo mike365, ja habe ich genauso eingetragen, wie in dem Screenshot dargestellt. Allerdings finde ich die Erläuterung, die in Ihrem Bild angezeigt wird, nicht. Mir wurde vom Programm eine Steuerrückerstattung von ca. 850,00 € ausgerechnet. Tatsächlich erhielt ich vom FA eine Erstattung in Höhe von 85,00 € mit der telefonischen Begründung, dass eben bei dieser Versicherung der zusätzliche Höchstbetrag nicht gewährt werden konnte. Die Aufwendungen wurden den übrigen Versicherungsbeiträgen hinzugerechnet und im Rahmen des Sonderausgaben-Höchstbetrags berücksichtigt. Das Gleiche wurde auch bei der Versicherung meiner Frau gehandhabt. Dies hätte das FA ja nicht machen brauchen, wenn die Daten in der Anwendung entsprechend berücksichtigt wurden. Also gehe ich davon aus, dass hier das Programm diesen Wert nicht korrekt angesetzt hatte und dieser Umstand in der Steuerberechnung nicht korrekt berücksichtigt wurde. Würde gern Screenshots mitgeben. Bekomme das aber nicht hin.