• Hallo,
    eine Frage.
    Ich bekomme zwei Renten, eine ist eine normale Rente und wird auch normal versteuert.


    Die zweite ist eine Leibrente aus einer privaten Versicherung.
    Diese wird laut Bescheid vom FA nicht "normal" versteuert sondern nur mit einem Ertragsanteil von 23 %.


    Ich würde dies gern bei meiner Steuererklärung berichtigen, damit die Datenübernahme im Folgejahr korrekt ist.


    Alle meine Versuche, diese Rente richtig zu erfassen sind bislang gescheitert, das Programm nimmt den Rentenbeginn und arbeitet dann mit 46 %, was ja definitiv nicht richtig ist.


    Kann mir das Jemand bitte Schritt für Schritt nahebringen ????


    Vielen Dank im Voraus, lG

  • @miwe4
    Von dieser Rentenversicherung erhalte ich ein Schreiben, der mich informiert, dass dieser Betrag gezahlt wurde und das Finanzamt auch diese Daten erhalten hat... und, ich habe dies in der Steuererklärung anzugeben....
    Wenn Du weißt wie, klär mich bitte auf...

    • Offizieller Beitrag

    Das mit dem Datenschutz wäre schlecht, wenn ich ohne jegliche weitere Infos genau wüsste, welche Renten Du hast.


    Ein denkbarer Fall von vielen wäre z.B. dieser:



    Rente - abgekürzte tax.JPG


    Wie schon gesagt, es sollte alles auf Deiner Leistungsmitteilung stehen.


    Ansonsten kannst Du Dich für die "vorausgefüllte Steuererklärung" registrieren und die Daten durch Dein Programm abrufen lassen.

  • Danke erst mal für die Antwort.
    Hab noch ne Weile probieren müssen, um den Stichtag herauszubekommen, da diese meine Rente offenbar schon an meinem 50. LJ endet.
    Verwirrend ist, dass darunter immer noch die 46 % Berechnung auftaucht, welche aber wohl nur zur Info/Vergleich dient.

    • Offizieller Beitrag

    Hab noch ne Weile probieren müssen, um den Stichtag herauszubekommen, da diese meine Rente offenbar schon an meinem 50. LJ endet.

    Da gibt es kein probieren. Die Zahlen müssen sich aus der Leistungsmitteilung ergeben, denn diese Daten werden auch der Finanzverwaltung im elektronischen Datenaustausch mitgeteilt. Und wenn das nicht drinsteht, dann erfragt man das bei der rentenzahlenden Stelle.