Verpflegungsmehraufwand und Wäschekosten

  • hallo,


    ich sitze wie jedes Jahr über der Steuererklärung aber irgendwie komme ich nicht weiter, vielleicht kann mir jemand helfen!?


    Ich arbeite im Rettungsdienst und habe wie jedes Jahr eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, das ich eine Zahl X an Tagen über 8-14 Std. gearbeitet habe....Sprich es geht um den Verpflegungsmehraufwand...
    In den vergangenen Jahren konnte man das eingeben...nur dieses Jahr möchte das Programm dies nur im Zusammenhang mit einer Dienstreise haben!?


    weiss jemand wie ich die 101 Tage eingeben kann ohne es als Dienstreise einzugeben, denn es war ja keine Dienstreise sondern da ich von meiner regulären Wache 8-14 Std. weg war wegen einem Transport....



    und dann geht es noch um das Waschen der Dienstkleidung. Gibt es da eine obergrenze von Wäschen (Koch-, Bunt- und Pflegeleichte Wäsche) die man angeben kann???



    Die letzte Frage geht um "Arbeitmittel ohne Belege"...ich habe einen Teil an Belegen aber in cen vergangenen Jahren konnte ich noch diverses ohne Belege einreichen (weisse T-Shirts, Arbeitssocken,...) geht das in diesem JAhr immernoch oder ist es nun nur noch die Komplett-Pauschale mit 110,-€ (Arbeitsmittel, Wäsche waschen, etc. zusammengefasst)???


    Oh, eine hät ich doch noch :) und zwar bezüglich einem Kindes...
    Ich habe ein Kind 2 Jahre, ich habe 50% auf der Lohnkarte und meine Frau auch.
    Meine Frau bezieht das Kindergeld...
    Seine Tagesmutter Zahlen wir beide je zur Hälfte...
    Wie kann das am Besten "Verwurstet" werden? :)
    Und was ist mit Geldern die man in dem Kind seine Gesundheit verbracht hat (Rezepte, Anwendungen, etc.), sind die auch irgendwo absetzbar??


    vielen vielen Dank für die Hilfe!!!


    Grüsse
    Günter

  • @paramedic9683
    1. Du kannst die Tage bei "Sonstige Ausgeben" angeben, als Beschreibung gibst du "Verpflegungsmehraufwendung Wechseldienst, Abwesenheit > 8 h 101 Tage x 12,00 €". So erscheint das dann auch im Ausdruck. Die 14 Stunden sind übrigens veraltet, es wird nur noch zwischen > 8 h und 24 h unterschieden.


    2. Es gibt hier keine feste Obergrenze. Vor allem wird vom FA immer davon ausgegangen, dass dies nur bei Bekleidung erfolgen darf, die ausschließlich beruflich genutzt wird. Du kannst versuchen, den Aufwand zu schätzen und die einreichen. Bei Uniformträgern werden (sehr unterschiedlich je nach FA und Steuerfall) um die 200,- € anerkannt, einen Rechtsanspruch kannst Du aber daraus nicht ableiten.


    3. Für alles, was in keine Kategorie passt, gibt es die Rubrik "Sonstige Ausgaben". Darunter fällt z.B. auch eine Büromittelpauschale von ca. 100,- €, dann dürfen allerdings keine Kosten bei Arbeitsmittel geltend gemacht werden.
    Im allgemeinen gilt Belegverzicht, d.h. man braucht die Belege nicht mit einzusenden, muss sie aber vorhalten, falls das FA sie verlangt. Dafür gibt es ein entsprechendes Informationsblatt, welches Du beim FA herunterladen kannst.


    4. Bezüglich Kinderbetreuungskosten gibt es genügend Erläuterungen in der Hilfe. Ich würde hier auch nichts "verwursteln", sondern es so erklären wie es tatsächlich ist. Etwas anderes könnte als unwahre Angabe ausgelegt werden, auf dieses Eis würde ich nicht gehen.


    5. Gesundheitskosten werden bei "außergewöhnliche Belastungen" eingegeben. Auch wenn sie die Grenze der zumutbaen Belastung nicht überschreiten, würde ich sie angeben, es läuft zur Zeit ein Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung. Wenn dies positiv (für den Steuerzahler) ausgeht, werden alle erklärten Kosten nachträglich berücksichtigt, da die Steuerbescheide in diesem Punkt vorläufig ergehen.


    mfg web-gb

    • Offizieller Beitrag

    Ich arbeite im Rettungsdienst und habe wie jedes Jahr eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, das ich eine Zahl X an Tagen über 8-14 Std. gearbeitet habe....

    Eine derart abgefasste Bescheinigung sagt steuerrechtlich überhaupt nichts mehr aus und würde auch nicht zum Abzug etwaiger Verpflegungsmehraufwendungen führen. Und den Begriff Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich Einsatzwechseltätigkeiten gibt es im Steuerrecht so eigentlich seit Jahren nicht mehr. Es handelt sich um Reisekosten/Auswärtstätigkeiten.


    Du musst sehen, welcher regelmäßigen Tätigkeitsstätte Du zugeordnet bist und wie lange Du jeweils sowohl von dieser als auch von Deiner Wohnung ununterbrochen abwesend bist. Mit jeder Rückkehr zu dieser regelmäßigen Tätigkeitsstätte Rückkehr nachhause endet die jeweilige Dienstreise/Auswärtstätigkeit.


    Du musst also sehr genau schauen, welcher Art Deine Tätigkeit und Deine Einsätze sind. Und es ist m.E. sinnvoll, dies über die Maske "Reisekosten für Auswärtstätigkeiten abzuwickeln.


    ... oder ist es nun nur noch die Komplett-Pauschale mit 110,-€ (Arbeitsmittel, Wäsche waschen, etc. zusammengefasst)???

    Entweder Einzelnachweis (wozu auch die Glaubhaftmachung gemäß Waschgangermittlung gehört) oder Nichtbeanstandungsgrenze (103€). Eine Pauschale gibt es nicht, darauf weist auch die Software hin. Die dort genutzte Formulierung Pauschale ist aber in jedem irreführend, da es sich, wie gesagt, um eine Nichtbeanstandungsgrenze handelt.

  • weiss jemand wie ich die 101 Tage eingeben kann ohne es als Dienstreise einzugeben, denn es war ja keine Dienstreise sondern da ich von meiner regulären Wache 8-14 Std. weg war wegen einem Transport....


    Unter Werbungskosten > Reisekosten für Auswärtstätigkeit > Schnellerfassung > neuer Eintrag
    Als Beschreibung "Verpflegungspauschale" und die Maske ist dann selbsterklärend.


    So habe ich es gemaht und es gab keine Probleme.

    • Offizieller Beitrag

    Unter Werbungskosten > Reisekosten für Auswärtstätigkeit > Schnellerfassung > neuer Eintrag
    Als Beschreibung "Verpflegungspauschale" und die Maske ist dann selbsterklärend.

    Das hat doch mit der Grundproblematik des Themas im jetzigen Verlauf nichts zu tun. ?(