EÜR und Kleingewerbe

  • Moin zusammen,


    ich habe zwei Fragen. Ich hatte bis letztes Jahr Juni ein Kleingewerbe neben meiner nichselbstständigen Arbeit. Meine Steuererklärung hab ich bis jetzt in Papierform abgegeben. Nun sagt mir das Programm ich müsste aufgrund meines Kleingewerbes die Steuererklärung über Elster abgeben. Da kann ich aber meine selbsterstellte EÜR nicht mit abgeben. Muss ich jetzt auch zusätzlich die komplette Steuererklärung ausdrucken, unterschreiben und mit der selbsterstellten EÜR ans Finanzamt schicken, oder nur die EÜR? Oder kann ich vereinfacht (also nur Summe Betriebsein- und ausgaben) in den Vordrucken ausfüllen?
    Wenn ich die EÜR versuchsweise in den Vordrucken ausfülle und gebe wahrheitsgemäß an, das das Gewerbe im Laufe des Jahres aufgegeben wurde, meckert das Programm und will Veräußerungsgewinne haben. Soll ich die Angabe dann nicht machen?


    Gruß
    Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich die EÜR versuchsweise in den Vordrucken ausfülle und gebe wahrheitsgemäß an, das das Gewerbe im Laufe des Jahres aufgegeben wurde, meckert das Programm und will Veräußerungsgewinne haben.

    Nicht nur das Programm wird danach fragen. Du solltest mal Betriebsaufgabe und Ermittlung Übergangsgewinn/-verlust sowie Aufgabebilanz googlen.


    Ansonsten setze Dich mal mit Deinem Bearbeiter vor Ort zusammen und kläre anhand Deines Falles und Deiner Unterlagen, was er wie haben möchte bzw. überhaupt akzeptiert.