Hallo zusammen,
ich bastel gerade an meiner ersten Steuererklärung und weiß nicht weiter, was die Analge KAP angeht. Ich hatte für das komplette letzte Jahr 2014 eine NV-Bescheinigung und habe daher auf den Steuerbescheinigungen der Banken zwar ausgewiesene Kapitalerträge (Zeile 7 Anlage KAP), aber jeweils 0,00 Euro vom Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen (Zeile 12 oder Zeile 13 Anlage KAP) und es wurde natürlich auch keine Kapitalertragssteuer (Zeile 47 Anlage KAP) abgeführt.
Das Programm liefert mir daraufhin zwei Fehlermeldungen:
1. Es wurden weder einbehaltene Steuern noch der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag angegeben.
2. Es wurden keine Steuern erfasst, obwohl Kapitalerträge bescheinigt wurden und kein Sparer-Pauschbetrag angegeben wurde.
Die Bedingungen für die NV-Bescheinigung (weniger als 8130 Euro in 2014 verdient) erfülle ich, aber würde natürlich trotzdem gerne zur Sicherheit meine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Gibt es eine Möglichkeit Kapitalerträge in dem Programm sauber trotz NV-Bescheinigung zu erfassen oder ist das einfach nicht vorgesehen?
Vielen Dank schon mal!