Anlage KAP trotz NV-Bescheinigung ausfüllbar?

  • Hallo zusammen,


    ich bastel gerade an meiner ersten Steuererklärung und weiß nicht weiter, was die Analge KAP angeht. Ich hatte für das komplette letzte Jahr 2014 eine NV-Bescheinigung und habe daher auf den Steuerbescheinigungen der Banken zwar ausgewiesene Kapitalerträge (Zeile 7 Anlage KAP), aber jeweils 0,00 Euro vom Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen (Zeile 12 oder Zeile 13 Anlage KAP) und es wurde natürlich auch keine Kapitalertragssteuer (Zeile 47 Anlage KAP) abgeführt.
    Das Programm liefert mir daraufhin zwei Fehlermeldungen:


    1. Es wurden weder einbehaltene Steuern noch der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag angegeben.
    2. Es wurden keine Steuern erfasst, obwohl Kapitalerträge bescheinigt wurden und kein Sparer-Pauschbetrag angegeben wurde.


    Die Bedingungen für die NV-Bescheinigung (weniger als 8130 Euro in 2014 verdient) erfülle ich, aber würde natürlich trotzdem gerne zur Sicherheit meine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Gibt es eine Möglichkeit Kapitalerträge in dem Programm sauber trotz NV-Bescheinigung zu erfassen oder ist das einfach nicht vorgesehen?
    Vielen Dank schon mal!

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm liefert mir daraufhin zwei Fehlermeldungen:

    Und wer sagt, dass es ein Fehlerhinweis ist? Es gibt auch Prüfhinweise, die man, nach eingehender Prüfung, ggf. als ok bestätigt.


    Und der Sparerfreibetrag wurde nicht in Anspruch genommen?


    Die Bedingungen für die NV-Bescheinigung (weniger als 8130 Euro in 2014 verdient) erfülle ich, ... .

    Das alleine ist für die Ausstellung der genannten Bescheinigung ja auch nicht maßgeblich.

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich muss man das natürlich nicht. Wenn sich die Zahlen aber geändert haben und sich daraus eine Besteuerung ergibt, ist man natürlich verpflichtet zu. Eine sinngemäße Erläuterung sollte sich bei Deiner Nichtveranlagungs-Bescheinigung befunden haben.