Bedingungen für die doppelte Haushaltsführung

  • Hallo,
    ich habe einen Job in Bayern wohne jedoch im Saarland. Für die Dauer der Probezeit beziehe ich keine eigene Wohnung sondern wohne bei meinem Bruder. Muss ich mich für diese Zeit beim dortigen Einwohnermeldeamt anmelden? Wie läuft das mit der "Anerkennung des Lebensmittelpunkts" bei mir Saarland durch das Finanzamt? Gibt es hierfür Formulare, die im Voraus ausgefüllt werden müssen, oder läuft das "automatisch" mit der Steuererklärung 2015?
    Danke
    bm

    • Offizieller Beitrag

    Die Meldepflicht richtet sich nach den dort gültigen Regelungen zum Melderecht. Ich vermute mal, aber das Du Dich ummelden musst.


    Für das FA ist eine solche Ummeldung vollkommen unbeachtlich, da dies nach den tatsächlichen Gegebenheiten entscheidet. Und nach Deinen Schilderungen ist die doppelte Haushaltsführung m.E. gegeben.


    Automatisch jäuft beim FA gar nichts. Bei Werbungskosten ist alles antragsgebunden.