Abweichung Steuer nach Tarif

  • Hallo! Unsere Steuererklärung ist abgegeben, bearbeitet und zurückerhalten. Nun ergibt sich aber eine Abweichung zwischen den Daten des Programms und den Daten vom Finanzamt - und zwar bei dem Punkt "Steuern nach Tarif", die sich ja aus den persönlichen Einkünften des unselbständigen Arbeitnehmers ergeben. Die Abweichung beträgt zwar "nur" 40 Euro zu unseren Ungunsten, aber ich kann nicht verstehen wo sie herkommt und wüsste vor allem auch gerne, wie ich einen Widerspruch gegen die Berechnung des Finanzamtes korrekt begründe!


    Kann mir jemand helfen? Wer hatte diesen Fall schon selbst und wie seid ihr damit umgegangen?

  • Nein, von Progressionsvorbehalt finde ich nichts.


    Kann es vielleicht damit zusammenhängen, dass eine Handwerker-Rechnung nicht anerkannt wurde und wir dadurch in eine andere "Stufe" gerutscht sind?
    Ich weiß nicht ob die Steuer je nach genauem Betrag prozentual errechnet wird oder ob es Abstufungen gibt(Verdienst von x bis y € -> Betrag z an Steuer zu entrichten). Falls es solche Abstufungen gibt, könnte es vielleicht damit zusammenhängen dass eine Rechnung mit Lohnkosten über 860,- € nicht anerkannt wurde??

    • Offizieller Beitrag

    Der § 35a EStG wird erst nach der Ermittlung der festzusetzenden ESt laut Splitting-/Grundtabelle angerechnet.


    Ohne irgendeine Erläuterung zum Grund der Abweichung kürzt das FA i.d.R. nichts. Also mal in die umfangreichen Erläuterungen zum Steuerbescheid schauen.

  • Es wurden Werbungskosten in Höhe von 160,- € nicht anerkannt, da es sich lt. FA "nicht um typische Berufskleidung handelt." Kann die unterschiedliche Steuer nach Tarif damit zusammenhängen??? Ansonsten finden sich nur noch Hinweise auf die Vorläufigkeit von Festsetzungen, weil verschiedene Entscheidungen der/s Gerichte/-s noch ausstehen.

    • Offizieller Beitrag

    Es wurden Werbungskosten in Höhe von 160,- € nicht anerkannt, da es sich lt. FA "nicht um typische Berufskleidung handelt." Kann die unterschiedliche Steuer nach Tarif damit zusammenhängen???

    Dann weicht aber auch das zu versteuiernde Einkommen von der Berechnung Deines Steuerprogramms ab, womit sich das Problem ja gänzlich anderes als im Eingangspost darstellt. Natürlich ändert sich bei abweichendem zu versteuernden Einkommen auch die tarifliche Einkommensteuer nach Grund-/Splittingtabelle. Diese basieren ja gerade auf dem zu versteuernden Einkommen (ohne Berücksichtigung etwaiger Sondersituationen wie z.B. ja schon oben von mir erwähnt).