Fahrtkosten zum Erststudium

  • Hallo Zusammen,


    ich habe neben meinem Studium parralell gearbeitet, wobei das Studium ein Vollzeitstudium an einer Fachhochschule war und mein Job eigentlich nichts damit zu tun hatte. Nun habe ich nachträglich die Steuererklärung für 2012 usw gemacht. Die Fahrtkosten habe ich mit der Kilometerpauschale angesetzt. Wohnort-Studium waren knapp 60km. Vom Finanzamt kam dabei die Rückfrage zu den Studienkosten, woraufhin ich die Immatrikulationsbescheinigungen, Rechnungen von Lernmaterialien und Rechnungen der Studiengebühren eingereicht habe.


    Heute kam der Bescheid und die Fahrtkosten wurden nicht anerkannt da sie nicht nachgewiesen wurden. Frage lohnt sich hier ein Einspruch? Rechnungen habe ich leider keine mehr, das Auto ist allerdings auf mich zugelassen gewesen und ich hätte noch einige Werkstattrechnungen mit Kilometerstand. Habe gehört dies gilt auch manchmal. Alte Stundenpläne für eine genau Fahrtenauflistung fehlen mir leider. Die Anzahl der in der Steuererklärung angegebenen Tage ist allerdings von mir sehr zurückhaltend geschätzt worden.(Nur Seminare mit Anwesenheitspflicht und Klausuren).
    Lohnt sich hier ein Einspruch? Was kann ich für das Jahr 2013 einreichen um hier vlt mehr Erfolg zu haben?


    Vielen Dank im Vorfeld für eure Antworten.


    Grüße


    Max

    • Offizieller Beitrag

    Heute kam der Bescheid und die Fahrtkosten wurden nicht anerkannt da sie nicht nachgewiesen wurden.

    Das ist eben das Problem bei der für die Vorjahre anzuwendenden Rechtslage nach Reisekostengrundsätzen. Die tatsächliche Durchführung der Fahrten ist durch geeignete Nachweise glaubhaft zu machen.


    Rechnungen habe ich leider keine mehr, ...

    Problem ist, das dies alle sagen. Du bist hinsichtlich der geltend gemachten Werbungskosten in der Nachweispflicht. Zumindest glaubhaft machen muss man diese können. Und Rechnungen schmeißt schon niemand weg aus Garantiegründen (und x-Jahre aufzuheben -> siehe Aufdruck auf vielen Rechnungen von Dienstleistern). Und Versicherungsnachweise etc. müssen ja vorliegen. Und Tankbeleg zahlt eigentlich niemand glaubhaft bar. Erst recht nicht bei einfache Entfernung Wohnung-Studienstelle von 60km. Das kann man alles nachträglich über Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen belegen. Oder wer zahlt alle diese Kosten?


    Das Auto ist allerdings auf mich zugelassen gewesen und ich hätte noch einige Werkstattrechnungen mit Kilometerstand.

    Das alleine sagt gar nichts aus, da insbesondere kleinere Werkstätten da sehr flexibel sind. Die Summe der Unterlagen macht eine vernünftige Glaubhaftmachung aus.


    Alte Stundenpläne für eine genau Fahrtenauflistung fehlen mir leider. Die Anzahl der in der Steuererklärung angegebenen Tage ist allerdings von mir sehr zurückhaltend geschätzt worden.(Nur Seminare mit Anwesenheitspflicht und Klausuren).

    Wie dass denn? Unterlagen hast Du nicht, aber schätzen kannst Du? Die Stunden-/Lehrpläne etc. werden doch auch bei den Unis archiviert.


    Lohnt sich hier ein Einspruch?

    Wer soll das wissen? Um welche Kilometerleistung geht es überhaupt?


    Was kann ich für das Jahr 2013 einreichen um hier vlt mehr Erfolg zu haben?

    Im Nachhinein doch gar nichts, oder sind da auf einmal Unterlagen vorhanden?


    Mehr als argumentieren kann man ohne Unterlagen nicht. Ob es der Mühe lohnt, kannst nur Du selber beurteilen.

  • Es geht um ca 10.000km. Die Anzahl der Fahrten wurden nach den Pflichtveranstaltungen und Prüfungen berechnet. Dafür reicht die Prüfungsordnung von damals.


    Kontoauszüge aus dem Jahr habe ich natürlich und darauf sind sicher genug Tankrechnungen um diese Kilometer abzudecken. Rechnungen von Werkstattaufenthalten sind natürlich auch vorhanden. Nur die Tankbelege selbst fehlen mir.


    Auf die Daten der Uni habe ich keinen Zugriff, da mein Account nach Beendigung des Studiums deaktiviert wurde.

    • Offizieller Beitrag

    Es geht um ca 10.000km.

    Bei dem Umfang darfst Du Dich nicht wundern.


    Die Anzahl der Fahrten wurden nach den Pflichtveranstaltungen und Prüfungen berechnet. Dafür reicht die Prüfungsordnung von damals.

    Das sagt aber rein gar nichts über die tatsächliche Teilnahme aus. Gibt ja auch ein entschuldigtes Fehlen durch Krankheit etc. . Abgesehen davon kann es Fahrgemeinschften usw. gegeben haben und das ist nun einmal bei reisekostengrundsätzen schädlich.


    Rechnungen von Werkstattaufenthalten sind natürlich auch vorhanden.

    Wie oben schon gesagt, reicht das m.E. für sich alleine nicht aus.