Hallo Zusammen,
ich habe neben meinem Studium parralell gearbeitet, wobei das Studium ein Vollzeitstudium an einer Fachhochschule war und mein Job eigentlich nichts damit zu tun hatte. Nun habe ich nachträglich die Steuererklärung für 2012 usw gemacht. Die Fahrtkosten habe ich mit der Kilometerpauschale angesetzt. Wohnort-Studium waren knapp 60km. Vom Finanzamt kam dabei die Rückfrage zu den Studienkosten, woraufhin ich die Immatrikulationsbescheinigungen, Rechnungen von Lernmaterialien und Rechnungen der Studiengebühren eingereicht habe.
Heute kam der Bescheid und die Fahrtkosten wurden nicht anerkannt da sie nicht nachgewiesen wurden. Frage lohnt sich hier ein Einspruch? Rechnungen habe ich leider keine mehr, das Auto ist allerdings auf mich zugelassen gewesen und ich hätte noch einige Werkstattrechnungen mit Kilometerstand. Habe gehört dies gilt auch manchmal. Alte Stundenpläne für eine genau Fahrtenauflistung fehlen mir leider. Die Anzahl der in der Steuererklärung angegebenen Tage ist allerdings von mir sehr zurückhaltend geschätzt worden.(Nur Seminare mit Anwesenheitspflicht und Klausuren).
Lohnt sich hier ein Einspruch? Was kann ich für das Jahr 2013 einreichen um hier vlt mehr Erfolg zu haben?
Vielen Dank im Vorfeld für eure Antworten.
Grüße
Max