Kindergartenzuschuss des AG

  • Folgendes Beispiel: 200€ Kinderbetreuungskosten, 100€ Verpflegungskosten, 10€ Aktionsgeld. AG zahlt 150€, was als "Kinderbetreuung frei" auf dem Lohnzettel auftaucht.
    Muss man und wenn ja wie die 150€ im Tax angeben?


    Abgesetzt werden können ja eigentlich nur die reinen Betreuungskosten. Man hätte also 200€ je Monat, die man ansetzen kann. Die Frage ist ob man mit den 150€ die restlichen 100+10€ abdecken kann oder ob man den Betrag auch nur für die Betreuung absetzen kann.


    1. Muss der Zuschuss überhaupt angegeben werden?
    2. Werden die Kosten dann unter Kinder - Kindx - Kinderbetreuung - Aufwendungen - Kita - Kinderbetreuungskosten - Erstattung angegeben oder woanders?
    3. Was muss angegeben werden? 150-100-10=40 oder 150?

  • Voraussetzung für den Abzug von Kinderbetreuungskosten ist, dass sie nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG.
    In Deinem Fall also: € 200 ./. steuerfreier AG-Zuschuss € 150 = anzusetzen sind € 50

  • Es kommt darauf an, ob dieser Zuschuss des AG in der Jahreslohnbescheinigung aufgeführt ist.
    Dann zählt das mit zum Einkommen.
    Sollte dies der Fall sein wäre unter Kinderbetreuungskosten der volle Betrag (200,-- €) einzutragen.
    Nur wenn dieser Zuschuss nicht in der Jahreslohnbescheinigung aufgeführt ist, muss er als steuerfreier AG-Zuschuss angegeben werden.