Korrektur der Einkommensteuererklärung nach Abgabe per Elster (Signatur) und Beginn der Bearbeitung durch das FA möglich?

  • Hallo,


    nachdem ich meine Einkommenssteuererklärung per Elster mit Signatur abgegeben habe, wurde ich nun nach einigen Wochen aufgefordert, weitere Vorlagen, wie z.B. Belege für Kinderbetreuungskosten nachzureichen. Beim Aufbereiten der noch benötigten Unterlagen ist mir dann aufgefallen, dass ich die Betreuungskosten der Kinder in der Einkommensteuererklärung nicht richtig (schlimmer noch zu gering) ngesetzt habe. Mir würde hier ein Verlust bei der Rückzahlung entstehen.


    Die Frage wäre nun,

    • kann ich jetzt noch, nachdem die Bearbeitung meiner Einkommensteuererklärung beim FA bereits begonnen hat, die Beträge in TAX noch einmal korrigieren und eventuell erneut versenden (und der Person beim FA Bescheid geben)?
    • Oder kann/muss ich das in Absprach mit der bearbeitenden Person beim FA machen?
    • Oder muss ich die Unterlagen erstmal nachreichen und nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen und dann noch mal korrigieren?

    Oder wie wäre es richtig?


    Danke im Voraus
    O.G.

    • Offizieller Beitrag

    zu 1.: Unter der Voraussetzung von 2. sollte das möglich sein.
    zu 2.: Das ist zwingende Voraussetzung dafür.
    zu 3.: Unter der Voraussetzung von 2. wirst du dann natürlich auch die Belege hinterherschicken müssen. Eines einspruchs wird es nur bedürfen, wenn etwas dabei daneben geht.