Hallo, ich habe gestern die Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt erhalten und muss wider meiner Erwartung einen zweistelligen Beitrag zurückzahlen. Die Umgangskosten mit meinem Sohn wurden nicht als aussergewöhnliche Belastungen aktzeptiert. Nun habe ich gelesen, man kann die Steuererklärung mit einem Einspruch innerhalb eines Monats zurücknehmen und sie gilt dann nicht als abgegeben. Ist das korrekt und können mir dann keine Nachteile entstehen. Muss ich dann eigentlich überhaupt noch eine Einkommenssteuererklärung abgeben, das Finanzamt hatte mich aufgefordert. Ich bin Arbeitsnehmer und war auch nicht arbeitslos, hatte auch kein zusätzliches Arbeitsverhältnis.
Danke im Voraus