Abrechung nebenberufliche Tätigkeit

  • Hallo zusammen!


    Ich betreue demnächst in nebenberuflicher Tätigkeit des Website eines Arztes im Stundenlohn von 50€. Wie rechne ich dies als Privatmann ohne Gewerbe ab? Muss er mich als vorübergehende 450€ Kraft einstellen? Oder führt an einer Gewerbeanmeldung kein Weg vorbei? Das würde mir doch widerstreben.


    Vielen Dank vorab!


    Viele Grüße,
    Roger

  • Wie rechne ich dies als Privatmann ohne Gewerbe ab? ... Oder führt an einer Gewerbeanmeldung kein Weg vorbei? Das würde mir doch widerstreben.


    Du bist dann Privatmann MIT Gewerbe :D



    Muss er mich als vorübergehende 450€ Kraft einstellen?


    Er muss gar nichts.
    Als € 450-Mitarbeiter hätte er zusätzlich über 30 % Nebenkosten für Dich zu bezahlen, sowie z.B. bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu gewähren und natürlich auch den Steuerberater für Deine Gehaltsabrechnungen zu bezahlen. Das wird er bei € 50/h bestimmt nicht wollen.