Seit Tax 2014 und 2015 weicht die berechnete Erstattung eklatant ab

  • Anstelle von 1200 Erstattung bekomme ich nur 112 Euro zurück. Vergangenes Jahr war die Abweichung ähnlich eklatant.


    Insbes. die "Summe der Altersvorsorgeaufwendungen" differiert um 1400 Euro und bei den "Freibeträge für Kinder" gibt es eine Abweichung von 1200 Euro zu meinen Ungunsten.


    Gibt es Benutzer mit der gleichen Erfahrung?


    Beste Grüße
    Stefan

  • Abweichungen gibt es immer wieder.
    Allerdings beruhen diese meistens auf fehlerhaften Eingaben, die dann im Veranlagungsverfahren vom Finanzamt korrigiert werden. Aufgrund Tax-Berechnung und Bescheid kannst Du doch ganz genau feststellen, woraus die Abweichung resultiert. Und dann, sofern sie unberechtigt ist, Einspruch gegen den Bescheid einlegen.


    Du musst erst die Ursache für die Abweichungen klären (lassen), bevor Du dem Programm eine falsche Berechnung vorwirfst.

  • "Seit Tax 2014 und 2015 weicht die berechnete Erstattung eklatant ab14. Oktober 2015


    Anstelle von 1200 Erstattung bekomme ich nur 112 Euro zurück. Vergangenes Jahr war die Abweichung ähnlich eklatant.


    Insbes. die "Summe der Altersvorsorgeaufwendungen" differiert um 1400 Euro und bei den "Freibeträge für Kinder" gibt es eine Abweichung von 1200 Euro zu meinen Ungunsten.


    Gibt es Benutzer mit der gleichen Erfahrung?


    Beste Grüße
    Stefan "
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    Hallo Stefan
    Habe Deinen Kommentar gesehen.
    Habe meine Steuererklärung das 1. Mal mit Tax 2015 Pro gemacht.
    Hier meine Erfahrung..... Ich bin Rentner und von der Rente wird seit ein paar Jahren ein Teil besteuert.
    Laut Tax 2015 prof weicht dieser zu besteuernde Teil um knap 3000 Euro von dem beim Finanzamt ab.
    Dies erst einmal als Antwort auf Deine Erfahrungen.


    Beste Grüße
    Günter

    • Offizieller Beitrag

    Hier meine Erfahrung..... Ich bin Rentner und von der Rente wird seit ein paar Jahren ein Teil besteuert.
    Laut Tax 2015 prof weicht dieser zu besteuernde Teil um knap 3000 Euro von dem beim Finanzamt ab.
    Dies erst einmal als Antwort auf Deine Erfahrungen.

    Das spricht der Erfahrung nach für falsch übernommene Daten aus der Leistungsmitteilung des Rentenversicherungsträgers bzw. falsche Programmeingaben.


    Aber ohne Sachverhalt und entsprechende Infos (bereinigte Screens) kann das niemand beurteilen.


    Am besten für die "vorausgefüllte Steuererklärung" entsprechend anmelden und die dem FA elektronisch übermittelten Daten durch das Programm abrufen lassen.

  • hallo,
    haben soeben unsere Steuererklärungen zurück bekommen und anstatt der im programm ausgerechneten 622 EUR rückerstattung sollen wir jetzt laut den bescheiden 1730,00!!! nachzahlen.
    haben extra den automatischen belegabruf bei elster-online eingerichtet um alle unterlagen vorliegend zu haben. des weiteren wurden nun noch kinderbetreuungskosten, handwerkerleistungen und fahrtkosten angesetzt. also alles leistungen die zu unseren gunsten ausfallen müssten.


    wir sind ziemlich geschockt und fraglos

  • Ein Rechner - und dazu gehört auch die Software - ist fleißig, aber dumm.
    Er nimmt die Eingaben nach einer formellen Prüfung als richtig an. Also: Shit in - Shit out.
    Das Finanzamt kann erheblich anderer Meinung sein als Ihr bei Euren Eingaben.
    Die von Euch gestellten Fragen wird sicher keiner beantworten können, da dazu viel zu wenig Angaben in Euren Posts enthalten sind.
    Es hilft nur, den vom Programm erzeugten Steuerbescheid auszudrucken und dann Punkt für Punkt die Abweichungen zu markieren. Wenn diese ermittelt sind, kann man sich auf die Suche nach dem Grund für die Abweichung machen.
    Diese Arbeit mit dem Vergleich wird Euch keiner abnehmen, es sei denn Ihr beauftragt einen Steuerberater.
    Auf gezielte Fragen zu einem einzelnen Sachverhalt wird es sicher auch eher eine Antwort geben als auf globale Fragen.
    Die Software kann ja auch kein steuerliches Wissen ersetzen, sondern nur unterstützen.


    Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die Trefferquote seit mehreren Jahren bei meinen Steuerfällen ziemlich gut ist.
    In der Regel ist die Differenz zwischen den Steuerbescheiden der Software und der Finanzämter nach Abgleich der Eingabedaten gleich Null.
    Und nein, ich bin kein Steuerberater, sondern mache das nur für die nächste Verwandtschaft, also im erlaubten Rahmen.


    Im übrigen lernt man ja auch dazu, je intensiver man sich mit der Sache beschäftigt. Ganz ohne geht es eben nicht.
    Also nur zu, Drucker an und dann erst mal Position für Position vergleichen! :gamer:

  • haben soeben unsere Steuererklärungen zurück bekommen und anstatt der im programm ausgerechneten 622 EUR rückerstattung sollen wir jetzt laut den bescheiden 1730,00!!! nachzahlen.


    Das klingt ganz danach, als ob Ihr Einzelveranlagung gewählt habt.
    Da tippe ich mal drauf, dass Ihr beim Eingeben falsch zugeordnet habt und das Finanzamt dies dann berichtigt hat.


    Das Überprüfen von einem Einkommensteuerbescheid geht schnell, wer sich das nicht zutraut, hat so wenig steuerliches Wissen, dass ich auch die Wahrscheinlichkeit von Fehlern in der Erklärung für recht hoch halte.
    Er sollte die Bescheidprüfung von einem Steuerberater erledigen lassen, zumal er dann auch weiß, ob er selber den Fehler gemacht hat (und ihn dann im Folgejahr vermeidet) oder das Finanzamt.

  • wir haben die einzelveranlagung mit Antrag auf hälftige Verteilung gewählt.
    mittlerweile habe ich anhand der bescheide herausgefunden, dass wir für ein kind den steuerfreibetrag erhalten haben und bei dem anderen kind das kindergeld.
    deshalb ergibt sich für uns alleine schon eine rückzahlung des kindergelds in höhe von 2208,00 euro.

  • wir haben die einzelveranlagung mit Antrag auf hälftige Verteilung gewählt.


    Warum? Weil das Programm (aufgrund DEINER Eingaben und nicht, weil es automatisch alles richtig macht) behauptet hat, dass es besser ist?

    mittlerweile habe ich anhand der bescheide herausgefunden, dass wir für ein kind den steuerfreibetrag erhalten haben und bei dem anderen kind das kindergeld.
    deshalb ergibt sich für uns alleine schon eine rückzahlung des kindergelds in höhe von 2208,00 euro.


    Nein, das Kindergeld ist nicht zurückzubezahlen.
    Das Finanzamt prüft, ob der Kinderfreibetrag zu einer Steuerentlastung führt, die höher ist als das Kindergeld und wenn das der Fall ist, wird der Freibetrag berücksichtigt und das Kindergeld abgezogen, so dass Du die Differenz zwischen Steuerentlastung und Kindergeld sparst.
    Geh zu einem Steuerberater, lass Deine nächste Steuererklärung kompetent erstellen und nutz das als Vorlage für die folgenden Jahre. Dein Grundwissen reicht nicht, Du machst selber zu viele Fehler und verschenkst vermutlich Steuern.
    Kein Steuerberater ist oft teurer als ein Steuerberater.