Fehlermeldung "Sonderausgaben nicht geltend gemacht"

  • Wir haben die Angaben zur privaten Krankenversicherung einerseits aus dem Lohnsteuerbescheid in tax2015 übernommen und andererseits unter Sonderausgaben einzeln individuell erfasst. Bei der Plausibilitätsprüfung erscheint nun die Fehlermeldung, die individuelle Erfassung übersteige die im Lohnsteuerbescheid gemachten Angaben und zudem seien die Beiträge nicht als Sonderausgaben "geltend gemacht" worden.


    In der Steuerberechnung erscheinen alle Angaben, jedoch steht bei "unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben" 0 EUR bzw der Pauschbetrag von 72 EUR.


    Wo liegt also der Fehler?


    In anderen Foren habe ich gelesen, dass auch etliche andere Leute dasselbe Problem hatten.
    Die Ratschläge (Ticket bei Buhl eröffnen, Haken entfernen bei "Formular Ausfüllhilfe liegt vor" o.ä. (wir haben dort keine Haken gesetzt)) waren nicht wirklich hilfreich.


    Danke für einen Tip!!

    • Offizieller Beitrag

    Wir haben die Angaben zur privaten Krankenversicherung einerseits aus dem Lohnsteuerbescheid in tax2015 übernommen und andererseits unter Sonderausgaben einzeln individuell erfasst.

    Ich verstehe nicht, was Du meinst bzw. was Du wie gemacht haben willst. Einen Lohnsteuerbescheid gibt es in jedem Fall nicht.


    Bei der Plausibilitätsprüfung erscheint nun die Fehlermeldung, die individuelle Erfassung übersteige die im Lohnsteuerbescheid gemachten Angaben und zudem seien die Beiträge nicht als Sonderausgaben "geltend gemacht" worden.

    Es gibt ja auch Prüfhinweise.


    Wo liegt also der Fehler?


    In anderen Foren habe ich gelesen, dass auch etliche andere Leute dasselbe Problem hatten.

    Für tax kenne ich nur dieses Forum.


    Abgesehen davon kann man i.d.R. ohne bereinigte Screens der Eingabedaten sowie des Programmhinweises sowieso nur im Trüben stochern und raten.

  • Danke schon mal für Ihre Antworten.
    Ich mach noch einmal einen Versuch ohne Screens, da am anderen Rechner.
    Zudem gibt es ja nur zwei Stellen, in die man die Werte der Privaten Krankenversicherung eintragen kann, da muss man doch nicht im Trüben stochern und raten?! Beide Stellen haben wir genutzt und sie dürften Ihnen doch bekannt sein?


    Problem: Fehlermeldung trotz akkurat eingetragener Werte.


    Die Fehlermeldung lautet so, wie ich sie z.B. hier gefunden habe. Die Antworten gehen dort am Problem vorbei:
    http://www.wiso-software.de/fo…le-28-der-Lohnsteuerbesc/?
    (Ja, natürlich ist das nicht tax2015, das Problem ist jedoch dasselbe uns ich habe zuerst im freien Internet nach Lösungen gesucht.)
    1. Private Kranken. und Pflegeversicherung
    Laut Lohnsteuerbescheinigung(en) wurden x.xxx,xx € nachgewiesene Beträge zur privaten Kranken- / Pflegeversicherung erfasst es wurden jedoch keine Beiträge geltend gemacht.


    Wie sollen wir denn "geltend machen", wenn nicht einfach durch Eintragung in die dafür vorgesehenen Stellen?
    "Keine Beiträge" KANN doch überhaupt nicht stimmen, wenn wir alles eingetragen haben?

    Danke vielmals für Hilfe!
    (Falls Sie noch nicht wissen, was ich meine, sende ich gerne Screens)

    • Offizieller Beitrag

    Was Du da in das mir wohl bekannte WISO-Forum zum Steuer-Sparbuch verlinkst, ist doch ein ganz anderer Sachverhalt als Du es Eingangs geschildert hast.


    Wenn sich Dein Post auf Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung bezieht, den der Programmhinweis meint, dann ist das ein Prüfhinweis. Dieser will wohl besagen, dass die geltend gemachten tatsächlichen Sonderausgaben den fiktiven Betrag aus Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung, der dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegen hat (Mindestvorsorgepauschale), nicht übereinstimmen.


    Weiter nachlesen kannst Du dann auch dort: Fehlender Betrag zur KV (Zeilen 24c und 28 der Lohnsteuerbescheinigung) - Fehler behoben, aber zur Erläuterung der Ziffer 28 der Lohnsteuerbescheinigung wichtig


    Das mit den bereinigten Screens wird hier und dort im Forum übrigens nicht aus Jux und Dollerei erwähnt.

  • Vielen Dank für Deinen Link. Trotz intensiven Lesens habe ich keine Lösung gefunden.
    Daher hier bitte ein paar Screens mit Markierungen und Bemerkungen.
    Oder muss ich einen Programmfehler durch Update beheben - dann sag mir das bitte gleich.


    Du fragst oben, "was ich wie gemacht haben will":
    - Ich möchte einfach nur eine korrekte Einkommensteuererklärung abgeben um in den Genuss der maximal möglichen Erstattung zu kommen
    - Was muss ich also tun, um den vom Programm gemeldeten Fehler zu korrigieren?
    Ich sehe nämlich gar nicht, dass ich einen Fehler gemacht hätte.
    - Müssten die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in der Steuerberechnung nicht unter "unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben landen?"


    Ich wäre wirklich sehr dankbar für eine konstruktive, klare Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann aufgrund der geringen Auflösung keinen Deiner Screens lesen.


    Du solltest allerdings bedenken, dass es sich bei den Vorsorgeaufwendungen um sogenannte beschränkt abziehbare Sonderausgaben handelt. Die von Dir oben genannten unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben bzw. der Sonderausgaben-Pauschbetrag dafür hat damit rein gar nichts zu tun.


    Irgend etwas bringst Du da gehörig durcheinander.


    Wenn Du die Maske/n zur privaten KV/PV entsprechend fütterst, wird das im Rahmen der beschränkt abziehbaren SA berechnet.


    Der Prüfhinweis bleibt solange, wie die tatsächlichen Beiträge zur privaten KV/PV den Betrag laut Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung (Mindestvorsorgepauschale) nicht überschreiten. Die Erklärung ist ok und der Hinweis entsprechen zu bestätigen.

  • Vielen Dank.
    Der Screenshot ist riesengroß, bitte klicke das Vergrößerungssymbol.


    Da Du Dich so gut auskennst, beantworte mir doch bitte auch den Kern meiner Frage:
    Nämlich, ob es sich tatsächlich um einen Fehler handelt, wie das Programm sagt, und ich demzufolge etwas anders machen oder ein Update nutzen muss. Oder ob ich den Prüfhinweis ignorieren kann, da Zeile 28 lediglich nachrichtlich gedacht ist.

  • Hallo Zusammen!
    1. Die Meldung "Nutzung von ELSTER noch nicht möglich": Es wurde kein Programm-Update installiert (dieses beinhaltet auch das ELSTER-Update). In der Ursprungsversion 22.00 sind keine aktuellen Formulare vorhanden, teilweise fehlen rechtliche Neuerungen und kleinere Fehler sind vorhanden.


    Also: Über den Menüpunkt "Online" unbedingt das Programm-Update installieren (alternativ über unsere Updateseite https://www.buhl.de/updates.html )


    2. Innerhalb der privaten Kranken- und Pflegeversicherung müssen Beiträge zur Basisabsicherung erfasst sein, also Gesamtbeitrag und darin enthaltene Beträge für die Basisabsicherung. Ist dies nicht der Fall, erscheint die genannte Meldung.

    Mit freundlichen Grüßen


    Christoph Krieger
    (Support Steuer-Software)

  • Hallo zusammen,


    die Hilfe von Buhl Support C. Krieger hat sofort sehr gut funktioniert, vielen Dank noch einmal für die kompetente Hilfe!


    Ich muss jedoch bitte noch etwas zum Forum loswerden:
    Wegen der vorherigen, anderen, fehlleitenden Antworten möchte ich Hilfe suchenden Usern empfehlen, zuerst den Support zu fragen, wenn das hoffentlich möglich ist.


    Unten einkopiert ein paar Beispiele (aus o.a. Thread) für - wie ich finde - nicht hilfreiche und teils unhöfliche Antworten.


    Herzliche Grüße,
    taxUser_Mustermann



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    - "Einen Lohnsteuerbescheid gibt es in jedem Fall nicht"
    --> gut, es heißt korrekt Lohnsteuerbescheinigung, aber was hilft das?


    - "ohne bereinigte Screens der Eingabedaten sowie des Programmhinweises sowieso nur im Trüben stochern und raten"
    --> das stimmt so nicht


    - "Weiter nachlesen kannst Du dann auch dort:..."
    --> Es folgt ein Link in einen Monsterthread, der am Problem komplett vorbeigeht, mit ebenfalls verzweifelten Usern, ebenfalls ohne Lösung. Gut, irgendwo mittendrin steht der Hinweis auf das (für den eher unwichtigen Prüfhinweis) notwendige Update. Warum kann man das nicht einfach sagen?


    - "Das mit den bereinigten Screens wird hier und dort im Forum übrigens nicht aus Jux und Dollerei erwähnt."
    --> Wenn es so wäre, wäre nur schön, wenn sie dann auch angesehen würden


    - " ... ein ganz anderer Sachverhalt ..."
    --> Ja, natürlich enthielt der von mir zitierte Link einen anderen Fall - allerdings mit derselben Fehlermeldung, etwas in den Sonderausgaben "nicht geltend gemacht" zu haben. Hätte ja sein können, dass ich eine Checkbox übersehen hatte, die "Sonderausgabe geltend machen" freischaltet o.ä., unabhängig vom tieferen Sachverhalt.


    - "... dann ist das ein Prüfhinweis"
    --> Wenn das Programm es "Fehler" nennt, ist es für mich ein Fehler. Sonst hätte ich es ja Hinweis genannt. So etwas hilft kein Stück weiter.


    - " ... kann aufgrund der geringen Auflösung keinen Deiner Screens lesen"
    --> bei dem riesengroßen, von mir geposteten Screen Unsinn. Ich hatte mir viel Mühe gegeben - daher ist so eine Antwort sehr ärgerlich.


    - "Irgend etwas bringst Du da gehörig durcheinander."
    --> im Kern ging es um die Fehlermeldung "es wurden jedoch KEINE Beiträge geltend gemacht." und ich hatte lediglich selbst Vorschläge für mögliche Fehlerquellen (beschränkt / unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben / Pauschbetrag) gemacht, weil nichts hilfreiches kam. Wieder nur Beleidigungen statt Hilfe.


    - Der Prüfhinweis bleibt solange,
    --> Es ging wie gesagt um die FEHLERmeldung, nicht sonstige Prüfhinweise.
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    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du die Maske/n zur privaten KV/PV entsprechend fütterst, wird das im Rahmen der beschränkt abziehbaren SA berechnet.

    Innerhalb der privaten Kranken- und Pflegeversicherung müssen Beiträge zur Basisabsicherung erfasst sein, also Gesamtbeitrag und darin enthaltene Beträge für die Basisabsicherung. Ist dies nicht der Fall, erscheint die genannte Meldung.


    die Hilfe von Buhl Support C. Krieger hat sofort sehr gut funktioniert, vielen Dank noch einmal für die kompetente Hilfe!

    Die oben erwähnten Hinweise beschreiben dieselbe Eingabemaske in Deinem Steuerprogramm.


    Entschuldige bitte, dass ich versuche in meiner Freizeit behilflich zu sein. Den Unterschied zwischen Prüfhinweis und Fehlerhinweis in der Software hast Du anscheinend immer noch nicht nachvollzogen. Sei´s drum, ich werde Dich in diesem Forum nicht mehr mit Hilfestellungen belästigen.