Hallo,
ich habe für meinen Mieter ein Treuhandkonto für seine Kaution eingerichtet. Von meiner Bank habe ich nun für dieses Konto einje Steuerbescheinigung erhalten. Kann/soll ich die Einkünfte und Steuern bei meinen privaten Kapitaleinkünften angeben? Das Geld gehört mir ja gar nicht.
2. Frage
Ich habe Kapitalerträge nach §43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG erhalten. Wo trage ich diese einkünfte ein?
Ich mache meine Steuerklärung zum ersten mal selbst.
danke im voraus