Werbungskostenpauschale bei Pension wird nicht automatisch abgezogen

  • Hallo zusammen,


    Ich habe eine Einkommensteuererklärung für meine Mutter erstellt. Sie ist Witwe, bekommt eine eigene Rente und von Ihrem verstorbenen Ehemann eine Pension. Bei der Einkommensteuererklärung wurde durch t@x automatisch die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro gesetzt sowie auch die Pauschale für den Altersentlastungsbetrag.
    Die Rente wurde entsprechend im Reiter "Rente" erfasst, die Pension unter den Lohnsteuerbescheinigungen. Dabei sind der Großteil unter Ziffer 3 erfasst und ein kleiner Teil noch unter Ziffer 8. Gesonderte Werbungskosten sind nicht erfasst worden. Beim Einkommenssteuerbescheid wurden nun beide Pauschalen gestrichen.
    Wenn nun die Pauschalen zu unrecht eingesetzt worden sind, wo kann ich in t@x festlegen, dass sie überhaupt nicht erst in der Einkommenssteuererklärung auftauchen?


    Grüße

  • Wenn nun die Pauschalen zu unrecht eingesetzt worden sind, wo kann ich in t@x festlegen, dass sie überhaupt nicht erst in der Einkommenssteuererklärung auftauchen?


    Du kannst das nicht festlegen.
    Wenn Du die Daten alle an den richtigen Stellen eingibst, werden auch automatisch die richtigen Pauschalen angesetzt.
    Ein klein bisschen steuerliches Grundwissen setzt jedes Programm voraus. Es verarbeitet die Zahlenund Angaben, mit denen Du es fütterst. Nur bei Eingabe an den richtigen Stellen bekommst Du auch ein richtiges Ergebnis bei der Steuerberechnung.

    • Offizieller Beitrag

    Dann werden hinsichtlich des Versorgungsfreibetrags wohl die in § 19 Absatz 2 EStG genannten Voraussetzungen (noch) nicht gegeben sein. Dann sollte m.E. aber der Arbeitnehmerpauschbetrag nach § 9a Satz Nr. 1a EStG berücksichtigt werden, den die Ziffer b greift ja erst bei tatsächlichem Versorgungsbezug. Bitte insoweit noch einmal genau nachschauen.

  • @martinj
    Prüfe doch mal, ob bei der Pension in Zeile 8 der Eintrag richtig übernommen wurde. Wenn die Versorgungsbezüge dort aufgeführt sind, wird auch der richtige Pauschalansatz für diese Einkommensart (102,- €) im Programm angesetzt.
    Du darfst aber diese 102,- € nur einmal je Einkunftsart ansetzen. Rente und Pension zählt als eine.
    Also, Rente und Pension: pauschale Werbungskosten (gesamt)102,- €. Alles darüber hinaus wird vom FA in der Regel gestrichen.
    mfg gb

  • Dann werden hinsichtlich des Versorgungsfreibetrags wohl die in § 19 Absatz 2 EStG genannten Voraussetzungen (noch) nicht gegeben sein. Dann sollte m.E. aber der Arbeitnehmerpauschbetrag nach § 9a Satz Nr. 1a EStG berücksichtigt werden, den die Ziffer b greift ja erst bei tatsächlichem Versorgungsbezug. Bitte insoweit noch einmal genau nachschauen.


    Richtig, die 102 Euro wurden von t@x automatisch eingesetzt und vom FA auch berücksichtigt. Aus meiner Sicht auch i.O. und nachvollziehbar, dass die anderen Pauschalen vom FA gestrichen wurden.
    Ich würde nur erwarten, dass die Software das auch entsprechend erkennt und dann automatisch generierte Werte gar nicht erst in die Einkommensteuererklärung übernimmt. Denn die Pauschalen wurden ja nicht auf Grund eines Ermessensspielraumes des Sachbearbeiters gestrichen, sondern weil sie schlicht auf Grund der von mir eigegebenen Daten nicht zustehen.


    Zitat von Funtom

    Wenn Du die Daten alle an den richtigen Stellen eingibst, werden auch automatisch die richtigen Pauschalen angesetzt.
    Ein klein bisschen steuerliches Grundwissen setzt jedes Programm voraus. Es verarbeitet die Zahlenund Angaben, mit denen Du es fütterst. Nur bei Eingabe an den richtigen Stellen bekommst Du auch ein richtiges Ergebnis bei der Steuerberechnung. .


    Steuerliches Grundwissen ist durchaus vorhanden und die Daten sind nach mehrmaliger Überprüfung auch an den richtigen Stellen eingetragen. Der entsprechende Lohnsteuerbeleg für die Pensionszahlung wurde über die Funktion "Belege vom Finanzamt abrufen" in die Einkommenssteuererkläung übertragen. Sie stimmen auch mit dem mit vorliegenden Ausdruck der Bescheinigung überein. Somit können die Daten nur an der richtigen Stelle stehen und vor allem mit den Daten, die der Sachbearbeiter vorliegen hat übereinstimmen.

    • Offizieller Beitrag

    Irgend etwas kann da nicht stimmen. Wenn Zeile 8 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ist, müssen doch grundsätzlich auch die Zeilen 29,30 und ggf. 31 ausgefüllt sein. Sind die Voraussetzungen für einen Versorgungsbezug/-freibetrag nicht gegeben, dann ist von den Zeilen 8, 29-31 gar keine einzutragen. Insoweit hätte der AG m.E. einen Fehler gemacht.


    Und wenn der Betrag in Zeile 8 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ist und kleiner ist als der Betrag in Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung, dann ist neben dem Werbungskostenpauschbetrag i.H.v. 102€ für die Versorgungsbezüge aus dem ehemaligen Dienstverhältnis zusätzlich die Arbeitnehmerpauschbetrag i.H.v. (bis zu) 1.000€ für die Einkünfte aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis zu gewähren.


    Und wenn Du ausschließlich Einnahmen/Einkünfte aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis versteuert bekommen hast ohne jegliche Versorgungseinkünfte, dann ist zwingend der Arbeitnehmerpauschbetrag i.H.v. 1.000€ zu berücksichtigen.


    Entweder Du liest den Bescheid falsch oder da ist gehörig etwas schiefgegangen.


  • Denn die Pauschalen wurden ja nicht auf Grund eines Ermessensspielraumes des Sachbearbeiters gestrichen, sondern weil sie schlicht auf Grund der von mir eigegebenen Daten nicht zustehen.
    ...
    Der entsprechende Lohnsteuerbeleg für die Pensionszahlung wurde über die Funktion "Belege vom Finanzamt abrufen" in die Einkommenssteuererkläung übertragen. Sie stimmen auch mit dem mit vorliegenden Ausdruck der Bescheinigung überein. Somit können die Daten nur an der richtigen Stelle stehen und vor allem mit den Daten, die der Sachbearbeiter vorliegen hat übereinstimmen.


    Ich vermute mal, dass Du bei den Angaben zur Beschäftigung die Berufsgruppe in "Pensionär" ändern musst und dann die Berechnung passt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich vermute mal, dass Du bei den Angaben zur Beschäftigung die Berufsgruppe in "Pensionär" ändern musst und dann die Berechnung passt.

    Ob das was ändert? Ich vermute eher von mir oben Genanntes.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es nichts ändert, wofür soll dann die Berufsgruppe ausgefüllt werden? Das wäre dann überflüssige Arbeit, oder?

    Vielleicht, um dem Programm die Prüfung auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit der getätigten Angaben zu ermöglichen und dadurch eben ggf. Prüf- und Fehlerhinweise beizusteuern. ;)

  • Hallo zusammen,
    also als Berufsgruppe war von vornherein "Pensionär" ausgefüllt, es halt also keinen Einfluss auf die Berechnung.


    Ich mache es mal ganz konkret:
    Zeile 3: 25328,98
    Zeile 4: 2573,87
    Zeile 5: 135,97
    Zeile 6: 222,58
    Zeile 8: 25328,98
    Zeile 28 1899,96
    Zeile 29 24141,10
    Restliche Zeilen sind leer...


    Das ist also die Witwenpension, in Anlage R kommt dann natürlich noch die eigene Rente dazu.


  • Keine Eintragung in Z. 30 ? Und das Programm hat nicht gequengelt? Das kann ich nicht glauben.
    Was steht denn ganz genau im Bescheid zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit?


    Doch, in Zeile 30 steht 2005 (keine Einträge war bezogen auf weitere Euro-Beiträge) Es gab bei der Prüfung vor dem Absenden wirklich keine Fehlerhinweise oder sonstige Meldungen!
    Bescheid muss ich nochmal nachlesen, hab ich gerad nicht zur Hand..


    ?(


    Sorry, meinte in dem Post die Zeile 3 und 4! :(

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, meinte in dem Post die Zeile 3 und 4!

    Den Hinweis Deinerseits verstehe ich noch weniger, denn die einbehaltene LoSt ist natürlich immer kleiner als der steuerpflichtige Bruttoarbneitslohn.


    Es gab bei der Prüfung vor dem Absenden wirklich keine Fehlerhinweise oder sonstige Meldungen!

    Da muss es einen Programmhinweis gegeben haben.