Aufwandsentschädigungen im Stadtrat

  • Die für die Ratsarbeit (Mitglied im Kommunalparlament) im Stadtrat erhaltenen Aufwandsentschädigungen übersteigen die Grenze zur Steuerfreiheit (2400 EUR) um 148 EUR. Dieser Rest muss unter "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" angegeben werden. Allerdings weiß ich nicht, wo das angegeben werden muss und finde auch keine Hinweis darauf.

  • Hallo,


    ich stehe vor dem gleichen Problem.


    Habe das Problem dreifach.


    Ich gehörte bereits vor der Kommunalwahl in NRW einer Bezirksvertretung an. Nach Kommunalwahl habe ich zusätzlich den Fraktionssitz inne, daher habe ich Zeiträume getrennt erfasst.


    Auch gehöre in dem Stadtrat an.


    Habe also unter "Mitglied im Kommunalparlament" dei Einträge gemacht, damit der Unterschied klar wird.


    Ich bin aber angehalten die Anlage S zu benutzen. Eine freie Eingabe ist nicht möglich. Springt man in das entsprechende Feld, kann ich unter Zeile 10 oder 11 was eintragen. Das kommt mir aber sehr "betrieblich" vor.


    Hat jemand einen Tipp?


    Viele Grüße


    Ente

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe Dein Problem ehrlich gesagt nicht. Wenn Du die Programmsuche nutzt, führt Dich das Programm in die entsprechende Eingabemaske. Dort kannst Du mit "Neuer Eintrag" beliebig viele Tätigkeiten dieser Art anlegen, bei denen Dich das Programm entsprechend anleitet. Nach Deinen Angaben berechnet es die jeweiligen steuerfreien Beträge und bei übersteigenden steuerpflichtigen Beträgen fragt es Dich, wo diese berücksichtigt sind. Die steuerfreien Beträge übersteigende Werte sind nun einmal in einer EÜR anzusetzen und in der Anlage S zu erklären.