Innergemeinschaftliche Lieferung

  • Hallo,


    als Kleinunternehmer zahle ich keine Umsatzsteuer.
    Ich beziehe jedoch Waren aus anderen EU-Ländern. Die Lieferanten liefern Umsatzsteuerfrei. Ich muß jetzt eine Umsatzster-Identnummer beim Finanzamt beantragen und damit auch die Einfuhrsteuer entrichten. Muß ich jetzt die aus dem Ausland bezogenen Waren extra ausweisen und wie/wo trage ich das in tax ein?


    Hilfe wäre dringend notwendig


    Es grüßt
    BeTe

    • Offizieller Beitrag

    https://www.buhl.de/wiso-software/forum/index.php/Attachment/12337-Kleinunternehmer-innergemeinschaftlicher-Erwerb-IHK-051031-Merkblatt-ig-Erwerb-p/


    https://www.buhl.de/wiso-softw…31-Merkblatt-ig-Erwerb-p/
    Das Modul Gewinnermittlung hat entsprechende Konten für den steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb. Teilweise muss man Konten auch noch im Kontenplan aktivieren. Musst Du mal schauen.

  • Hallo miwe4,


    danke für die Antwort.
    Ich habe schon ein Upgrade auf Professionell durchgeführt. Hier sind die Konten für innergemeinschaftlichen Erwerb aufgeführt. Ich kann nun meine Steuererklärung weiter bearbeiten. Notwendig ist hierfür aber eine Umsatzsteuer-Ident-Nr., die man beim Finanzamt beantragen und dem Lieferanten mitteilen muß. Das Finanzamt kann sonst nicht kontrollieren, ob die Einfuhrumsatzsteuer richtig abgeführt wurde. Der im Ausland sitzende Lieferant meldet seine Umsatzsteuerfreien Lieferungen nämlich an seine zuständige, und damit auch an die deutsche, Steuerbehörde seine innergemeinschaftlichen Lieferungen. Die im Land des Empfängers liegende Steuerbehörde kann somit kontrollieren, ob der Empfänger seiner Steuerpflicht nachkommt.


    Eine Steuerfalle par excellence für Kleinunternehmer, die ja keine USt zahlen und dann zur Kasse gebeten werden können - incl. Zinsnachzahlungen usw.


    Viele Grüße
    BeTe

  • Nachtrag


    Ich habe noch einmal mit der Bundes-Finazbehörde gesprochen.
    Es liegt an den begrifflichkeiten, die Otto-Normalverbraucher nicht richtig versteht!


    Jeder Unternehmer, der innergemeinschaftliche Lieferungen erhält, muß eine UStIdent-Nr. beantragen - UStIdent-Nr.
    Kleinunternehmer, nach §19, müssen ebenfalls eine Ident-Nr. beantragen, aber sie heißt Umsatzsteuer-Sonder-IdentNr. Das zuständige Finazamt muß dann ein US-Signal setzen, ein Umsatzsteuer-Sondersignal und dieses gilt nur für Kleinunternehmer, deshalb Sondersignal.


    1 Woche schlaflose Nächte. Man will sich ja nicht mit dem Finazamt anlegen.


    Es grüßt
    BeTe