Hallo,
bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung grübele ich gerade über eine Sache nach und finde keine rechte Lösung.
Sachverhalt: im Jahr 2014 wurde ein EFH erworben. Im Haus befindet sich ein Arbeitszimmer, welches letztes Jahr vom Finanzamt aufgrund beruflicher Tätigkeit auch anerkannt wurde. Im Rahmen der Datenübernahme wurden die Aufwendungen für Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten bis 2014 sowie die anschaffungsnahen Herstellungskosten automatisch übernommen.
Nun stelle ich mir folgende Frage: ist es korrekt, dass auch in der Einkommensteuererklärung 2015 die anschaffungsnahen Herstellungskosten (die Ölheizung wurde z.B. komplett gegen eine Gasheizung getauscht, die Böden mussten vollständig erneuert werden usw) nach wie vor erfasst sind?
Und zudem stelle ich mir folgende Frage: da in 2014 die entsprechenden Arbeiten aus Zeit- und Wettergründen die entsprechenden Arbeiten nicht mehr erledigt werden konnten, wurde das Grundstück im Jahr 2015 auch vollständig eingezäunt. Sind dies dann nachträgliche Herstellungskosten oder fallen diese Aufwendungen unter Erhaltungsaufwendungen?
Ich würde mich über entsprechende Hilfestellung sehr freuen!
MfG
JP Becker