Berechnung der zu versteuernden Rentenhöhe

  • Es geht um den steuerfreien Teil der rente, die vom Bund gezahlt wird. Für die bisherigen Jahrgänge ist z.Zt. noch ein Teil der Rente steuerfrei, z.B. 64% der Jahresrente. Das ist aber leider kein fortlaufender Prozentwert, bzw der Eurowert wird nicht jedes Jahr aus dem %-Teil berechnet - so wie es das Programm errechnet - sondern ist ein feststehender Betrag. Dieser wird aus der ersten vollen Jahrenrenten (12 Monate) ermittelt und steigt in den weiten Jahren auch nicht an.
    Jede Rentenerhöhung wird damit quasi zu 100 % steuerpflichtig.
    :!: Vorschlag: Im Programm ermöglichen, diesen feststehen Wert einzugeben, statt der Berechnung, die zwangsläufig im laufe der Jahre immer ungenauer wird.


    andre

    • Offizieller Beitrag

    Ist doch problemlos möglich. Einfach die Frage des Programms, ob die Höhe des Anpassungsbetrages bekannt sei, bejahen und alles ist ok. Du kannst den Eintrag dann tätigen.


    Oder gleich den Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) beauftragen und alle diesbezüglichen Probleme sind bereinigt.