Privat Nutzung Firmenwagen bei ruhendem Gewerbebetrieb

  • Hallo in die Runde,
    habe hier eine Frage :


    Wenn ein Gewerbebetrieb als ruhend gemeldet wird ( Finanzant, HWK, KV ), wie verhält es sich dann mit dem privat genutztem Firmenwagen.
    Die Afa läuft über den gemeldeten Zeitraum weiter. Für die ruhende Zeit kann aber keine Abschreibung geltend gemacht werden.
    Was ist aber mit der monatlichen 1% Versteuerung der Privatnutzung ?
    Können die Betriebskosten für die Nutzung weiterhin abgesetzt werden ?


    Bin mal auf eure Antworten gespannt.

    • Offizieller Beitrag

    Die 1%-Regelung ist doch bei 0% betrieblicher Nutzung (wie auch bei betrieblicher Nutzung 10%-50%) überhaupt nicht anwendbar.


    Abgesehen davon ist bei 100% privater Nutzung doch notwendiges Privatvermögen gegeben. Also Entnahme zum Teilwert oder § 15a UStG zu prüfen. M.E. Ersteres.

  • Die 1%-Regelung ist doch bei 0% betrieblicher Nutzung (wie auch bei betrieblicher Nutzung 10%-50%) überhaupt nicht anwendbar.


    Entspricht zwar dem Gesetz, ist aber nur eine schöne Theorie.
    Ist ein Fahrzeug erst mal Betriebsvermögen, wird, sofern kein Fahrtenbuch geführt wird, die 1%-Regelung angewendet.
    Wie sonst soll ein 10-50%-Nutzer die Privatnutzung versteuern? Da führt doch kaum einer ein Fahrtenbuch.


    Abgesehen davon ist bei 100% privater Nutzung doch notwendiges Privatvermögen gegeben. Also Entnahme zum Teilwert oder § 15a UStG zu prüfen. M.E. Ersteres.


    Nur bei anfänglicher privater Nutzung von 0-10 % liegt notwendiges Privatvermögen vor.
    Was einmal BV ist, bleibt BV, bis es verschrottet, verkauft, entnommen oder der Betrieb aufgegeben wird (ich hoffe, ich habe bei der Aufzählung nichts übersehen). Eine Zwangsentnahme gibt es nicht.
    Hier also: PKW bleibt BV, 1%-Regelung ist nicht anwendbar, da mangels betrieblicher Nutzung keine Kosten angesetzt werden dürfen.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Zwangsentnahme gibt es nicht.

    Ist mir schon klar.


    Hier also: PKW bleibt BV, 1%-Regelung ist nicht anwendbar, da mangels betrieblicher Nutzung keine Kosten angesetzt werden dürfen.

    Soweit war ich im Ertragsteuerrecht auch.


    Ich meine mich aber zu erinnern, dass dies für die Umsatzsteuer aber so nicht gilt.

  • Danke für eure Antwürten.


    Wenn ich das richtig verstehe ist die Frage nicht eindeutig zu beantworten.


    Die sicherste Möglichkeit wäre dann, das Auto ( es geht um 2 Monate ) nicht zu nutzen und die 1% Regelung auch für diesen Zeitraum auszusetzen ?

  • Das frage ich mich langsam auch.


    Wenn im nächsten Jahr die Regelaltersrente beginnt, überlegt man:
    einfach normal weiter
    Im Nebenerwerb
    oder für immer den Rolladen runter lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Aber wozu dann zwei Monate das Gewerbe Ruhen lassen? Ergibt für mich so wirklich keinen offensichtlichen Sinn, auch wirtschaftlich nicht. Vielleicht mal einen Steuerberater darüber schauen lassen, auch hinsichtlich evtl. stiller Reserven etc. .

  • Es gibt Gewerbe die witterungsabhängig sind.


    Wenn dann nur Kosten laufen und fast nichts rein kommt kann man auch gleich für die Zeit zu machen.
    In den vergangenen 20 Jahren hatte ich das noch nicht praktiziert.
    War mal ne Überlegung wert.


    Danke für eure Beiträge.