vorweggenommene Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

  • Folgende Frage an die Community:


    Offenbar ist es möglich, Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung bereits vor dem Erwerb eines zur Vermietung geplanten Objektes geltend zu machen, wenn der Steuerpflichtige grundsätzlich den Entschluss gefasst hat, ein „Mietobjekt“ zu erwerben (BFH 10.3.81, VIII R 195/77, BStBl II 81, 470).


    Wo ist in der Tax-Software die Erfassung dieser vorweggenommenen Werbungskosten möglich? Die tax-Software verlangt bei der Erfassung der Angaben zu vermieteten Objekten eine Objektadresse, aber auch alle weiteren benötigten Angaben zum Objekt bzw. desssen Erwerb können nicht gemacht werden, da der Erwerb bisher nur geplant ist. In der Klappleise "Anschaffung oder Herstellung" ist der geplante Erwerb eines Objektes zur Vermietung nicht vorgesehen.


    Vielen Dank für einen Lösungsvorschlag!


    MR1976

    • Offizieller Beitrag

    vermietung+verpachtung sonstige tax.JPG


    Du solltest Dir aber darüber im Klaren sein, dass Kosten und Gründe im Einzelnen detailliert zu begründen sind und der Bescheid insoweit vorläufig nach § 165 Absatz 1 AO ergehen wird. Und das Ganze kann dann irgendwann nochmals nachgefragt und ggf. rückwirkend berichtigt werden.

  • Danke für den Lösungsvorschlag. Ich werde diese Art der Werbungskosten an dieser Stelle erfassen und dem Finanzamt eine plausible Begründung dafür liefern! :)