Ist der Pauschbetrag für das Arbeitszimmer für ein Jahr festgesetzt mit 1250 Euro oder kann das Finanzamt diesen Betrag kürzen z. durch Krankheit, Elternzeit, Mutterschutz?
Werbungskosten Arbeitszimmer
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@laute
Erst einmal muss das Arbeitszimmer als solches vom FA anerkannt sein.
Und da gelten sehr strenge Kriterien. Also hier erst mal in der Hilfe lesen, ob überhaupt die Kriterien erfüllt sind.
Zum zweiten sind die 1.250,-€ kein Pauschalbetrag, sondern ein Maximalbetrag für den Fall, dass kein anderer Arbeitsplatz für Arbeitnehmer zur Verfügung steht - also Obergrenze.
Für Selbständige gelten andere Regularien.
mfg web-gb -
Hallo eb-gb,
danke für deine Antwort. Bisher hat das FA den Maximalbetrag annerkannt. Es bietet mir aber aus genannten Gründen eine Halbierung an. Wäre eine Anerkennung als vorweggenommene Werbungskosten denkbar. Da man nach 2 Jahren in den bisher ausgrübten Beruf zurückgekehrte.
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Da man nach 2 Jahren in den bisher ausgrübten Beruf zurückgekehrte.
Also Rückkehr an Arbeitsplatz bereits vollzogen? Oder um welches Jahr geht es hier?
Gibt es doch genügend Lesestoff im Internet:
Häusliches Arbeitszimmer während der Elternzeit - Quelle: haufe.de
Arbeitszimmer absetzen: Auch während der Elternzeit möglich? - Quelle: Stiftung Warentest
§ 9 EStG - Ansatz eines Arbeitszimmers in der Elternzeit ist vom Job abhängig - Quelle: iww.de