Hallo,
wir haben in unserem Haus bereits die DG-Wohnung vermietet. Nun sind wir aus Altersgründen von der 1. Etage ins Erdgeschoss umgezogen und haben gleichzeitig die 1. Etage zu einer Mietwohnung umgebaut. Wo sind die Gesamtkosten für die Herstellung der Mietwohnung einzutragen?
Mietwohnung im eigenen Haus hergestellt
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Irgendwie verstehe ich die Frage nicht. Wenn Du doch schon eine Wohnung vermietest, dann ist Dir das technische Prozedere im Programm doch bekannt.
Ansonsten:
Vorweggenommene Werbungskosten bei V+V: Abzug ist an strenge Regeln geknüpft - Quelle: iww.de -
Danke Miwe-4 für deine Antwort.
Dann will ich meine Frage präziser formulierend bzw. ergänzen. Bisher handelte es sich um relative kleinere Beträge. Nun möchte ich die gesamten Renovierungs-bzw. Umbaukosten auf 5 Jahre verteilen. Sie sollen sich direkt auf die Mietwohnung beziehen, also nicht verhältnismäßig. Nach Fertigstellung wurde die Wohnung unmittelbar vermietet. Und nun die Frage: Ist der Eintrag an dieser Stelle (Anhang) richtig? -
Unabhängig von einer rechtlichen Würdigung: Ja, sofern die Kosten dem Objektteil direkt zuzuordnen sind.
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Das wollte ich hören. Danke vielmals
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Ja, sofern die Kosten dem Objektteil direkt zuzuordnen sind.
Eintragen kann man das dort natürlich.
Könnte aber auch sein, dass das Finanzamt die "Renovierungs- und Umbaukosten" "nach Fertigstellung" als Herstellungskosten beurteilt. -
Eintragen kann man das dort natürlich.
Könnte aber auch sein, dass das Finanzamt die "Renovierungs- und Umbaukosten" "nach Fertigstellung" als Herstellungskosten beurteilt.Deshalb ja auch mein Hinweis
Unabhängig von einer rechtlichen Würdigung:
, denn eine rechtliche Würdigung hat der TE, ausweislich der Fragestellung im Startpost, ja nicht erwartet. Er scheint von seiner rechtlichen Einschätzung sehr überzeugt zu sein.