Bescheide unbedingt prüfen! Einzelveranlagung mit Antrag auf hälftige Verteilung - fehlerhafte Erstattung?

  • Liebe Forengemeinde,


    ich habe heute nach immerhin 20 Wochen Bearbeitungszeit meinen Steuerbescheid in elektronischer Form vom Finanzamt bekommen. Nicht nur, dass mich die Zeit bis dahin einiges an Nerven gekostet hat (Nachforderung Nachweise vom Finanzamt, die eigentlich vorlagen, trotz unmittelbarer Übersendung trotzdem weiter wochenlanges Warten), musste ich heute erschrocken feststellen, dass die Erstattung des Finanzamts erheblich von den Berechnungen von tax2016 abweicht.


    Es betrifft die Einzelveranlagung mit Antrag auf hälftige Erstattung, die von tax2016 als die günstigste Veranlagungsart vorgeschlagen und schließlich auch gewählt wurde. Beim Abgleich der Daten zwischen Programm und Finanzbehörde musste ich feststellen, dass bei den unbeschränkt abzugsfähigen Sonderkosten die hälftigen Anteile vom Ehepartner jeweils nicht berücksichtigt wurden.


    Im Forum von Buhl zum WISO Steuersparbuch konnte ich auch einen passenden Beitrag finden, der genau dieses Problem im Jahr 2014 schon einmal zum Thema hatte (https://www.buhl.de/wiso-softw…-bei-Einzelvera/?pageNo=1). Auf Seite 2 des dortigen Themas musste ich dann aber auch lesen, dass es offenbar aktuell wieder zu solchen Fehlern kommt. Kann hier jemand zu tax2016 ebenfalls vergleichbare Fälle berichten?


    Ich werde morgen mal mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen und wohl in Widerspruch gehen, da der Unterschied doch schon erheblich ist...


    Mit freundlichen Grüßen
    JP Becker

    • Offizieller Beitrag

    Wie Du schon sagst, eine altbekannte Fehlerquelle, die leider immer wieder mal auftaucht. Ggf. sollte schon der Anruf zum Anstoß der Berichtigung ausreichen. Berichtigte Bescheide sollten innerhalb 10-12 Arbeitstagen dann da sein. So bliebe ja immer noch genügend Zeit für entsprechende Einsprüche. Es arbeiten dort halt auch nur Menschen.

  • Vielen Dank für Dein Feedback :)


    Ja, ich schau mal, was sich im Telefonat ergibt. Ist zwar ärgerlich, wenn so etwas passiert aber, mein Gott, wir sind alle nur Menschen und Fehler passieren nun mal. Sehe ich also genauso.

  • Na klar kann ich das, habe gerade das Gespräch mit der netten Sachbearbeiterin geführt.


    Sie meint, ich hätte nur die Hälfte der Beträge geltend gemacht und durch den Antrag auf hälftige Verteilung würden diese Beträge dann wiederum halbiert und auch nur in dieser Höhe angesetzt ?(


    Ich versuche es mal anhand der Kinderbetreuungskosten zu erklären: es sind insgesamt 1.188 EUR an Kosten für den Kindergarten angefallen. Die trage ich so in der Maske "Aufwendungen" auch so ein. Beim Ansatz der Betreuungskosten wird dann die Aufteilung auf beide Elternteile zu 50% bejaht. Aufgrund der 2/3-Regelung werden dann jeweils 396 EUR angesetzt.


    Durch den Antrag auf hälftige Verteilung wird durch tax2016 in Zeile 92 des Mantelbogens dann der Wert "1" gesetzt, mit der Folge, dass die dortige Erklärung, die Sonderausgaben usw. seien je zur Hälfte aufzuteilen, ihre Wirkung entfaltet und dies nochmal eine Halbierung der Werte zur Folge hätte. Somit würden aus den 396 EUR dann nur 198 EUR...


    Wo ich aber dann immer noch nicht mitkomme: warum wurden dann die Betreuungskosten (hälftiger Anteil für den Ehepartner) und Vorsorgeaufwendungen (hälftiger Anteil für den Ehepartner) angesetzt, aber die Betreuungskosten (hälftiger Anteil für den Ehepartner) und die Vorsorgeaufwendungen (hälftiger Anteil vom Ehepartner) nicht? Denn hier komme ich mit der Antwort, dass das eben durch die Angabe des Werts "1" in der Zeile 92 erfolgen würde, nicht klar.


    Ich versuche mal parallel, den Kundendienst von Buhl zu erreichen, um zu klären, ob ggf. ein Fehler in tax vorliegt (was ich einerseits nicht annehme, andererseits aber auch nicht ausschließen kann).