Ausdruck der Steuererklärung 2016 fürs Finanzamt

    • Offizieller Beitrag

    Man speichert doch sinnvoller Weise alles sowieso als PDF und dann kannst Du es mit jedem beliebigen PDF-Drucker so ausdrucken, wie Du es eben gerade möchtest.


    Druckt man heute als Nutzer einer Steuersoftware die Erklärung/en allen ernstes noch aus? Da lässt einem doch ELSTER mit seinen beiden Alternativen des elektronischen Versandes ausreichend Spielraum.

  • @miwe4
    Wer nicht unbedingt ein Zertifikat beantragen will (aus welchen Gründen auch immer), kommt um das Ausducken nicht herum.
    Der im Steuersparmagazin beschriebene Belegabruf über das Buhl-Konto funktioniert auch nur für die Wiso-Nutzer, nicht für die Tax-Nutzer (Aussage Buhl-Support).
    Da sowieso oft zusätzliche Originalbeleg eingereicht werden müssen, kann man auch beim Versand ohne Zertifikat mit nachgereichter Kurzfassung der Erklärung bleiben. Die fünf Blätter tun nicht weh und man spart sich die Zertifikatsverwaltung.

    • Offizieller Beitrag

    miwe4
    Wer nicht unbedingt ein Zertifikat beantragen will (aus welchen Gründen auch immer), kommt um das Ausducken nicht herum.

    Ich habe ja auch nichts anderes behauptet. Aber auch das speichert man doch regelmäßig als PDF und kann es dann eben nach belieben ausdrucken. Welchen PDF-Drucker man dabei benutzt bleibt einem ja auch freigestellt. Und da kann eigentlich jeder Duplexdruck.

  • Druckt man heute als Nutzer einer Steuersoftware die Erklärung/en allen ernstes noch aus?…


    Ich hatte mich auf diese Frage bezogen. Ansonsten hast Du natürlich recht. Abgesehen vom Versand mit Zertifikat mache ich es auch so wie Du beschrieben hast.


    mfg web-gb

  • Hallo und Guten Tag,


    danke für die zahlreichen Stellungnahmen zum Thema.
    Jetzt habe ich die richtige Antwort auf meine Frage vom Finanzamt erhalten:


    ...die Einkommensteuererklärung sollte nach einem amtlich vorgeschrieben Vordruck eingereicht werden. Der Vordruck sieht eine beidseitige Bedruckung vor.

    • Offizieller Beitrag

    Musst ja nicht gleich schreien.


    Wobei die Auskunft durchaus so im Wortlaut als insgesamt unzutreffend zu bezeichnen wäre:


    § 150 AO - Einseitig bedruckte oder kopierte Steuererklärungsvordrucke reichen aus - Quelle: astw.de Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht


  • @FP76
    mal eine Frage: Reichst Du Deine Steuererklärung nicht mit dem Elstermodul elektronisch ein?
    Dann brauchst Du nämlich keine Vordrucke zu erstellen, sondern kannst eine komprimierte Steuererklärung erstellen und ausdrucken. Das spart Papier und auch Speicherplatz.
    Die Einreichung mit den Vordrucken finde ich sehr altmodisch, zumal Du ja mit Elster dem FA die Arbeit der Übertragung der einzelnen Positionen von Deinem Papiervordruck in deren Software abnimmst.
    Wenn nicht für Dich triftige Gründe dagegen sprechen würde ich Dir die Abgabe mit Elster ohne Zertifikat empfehlen (das mache ich auch so). Die dabei erzeugte Ausdrucke werden vom FA anerkannt.
    mfg web-gb

    • Offizieller Beitrag

    Wenn nicht für Dich triftige Gründe dagegen sprechen würde ich Dir die Abgabe mit Elster ohne Zertifikat empfehlen (das mache ich auch so). Die dabei erzeugte Ausdrucke werden vom FA anerkannt.

    Da meinen wir doch die ganze Zeit dasselbe. ;)


    Die Einreichung mit den Vordrucken finde ich sehr altmodisch, zumal Du ja mit Elster dem FA die Arbeit der Übertragung der einzelnen Positionen von Deinem Papiervordruck in deren Software abnimmst.

    Zumal die ELSTER-Erklärungen bevorzugt bearbeitet werden. Wenn man als Bearbeiter alles manuell eintippen muss, dann kann man doch in einem Aufwasch auch gleich kürzen. :) Wobei die Papiererklärungen meines Wissens nach in vielen oder gar allen Ämtern mittlerweile eingescannt werden.