Riesterrente - Zusatzangaben bei unmittelbarer Begünstigung ???

  • Hallo, ich habe wieder ein Problem.


    Die einzutragenen Daten bei der Riesterrente können ja via Belegabruf vom Finanzamt abgerufen werden.
    Trotzdem kriege ich folgende meldung (siehe Screenshot).


    Ich habe keinen Schimmer was ich da eintragen soll.
    Ich habe keine Zusatzeinnahmen und selbst wenn ich bei "Beitragpflichtige Einnahmen" NEIN auswähle, wird mir diese meldung weiterhin angezeigt.


    Was ist hier gewünscht, wieso muss ich da zwingend was eintragen?


    Vielen Dank



    EDIT: Kann es sein, dass ich das hier ausfüllen muss?


    Beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. deutschen Rentenversicherung
    "Wo kann ich die Beträge ablesen?: Die beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. deutschen Rentenversicherung, die hier benötigt werden, können Sie z. B. der Meldung zur Sozialversicherung des Arbeitgebers entnehmen"


    Wenn ich mir diese "Meldung zur Sozialversicherung des Arbeitgebers" anschaue, steht da was von "Entgelt in Euro".
    Ist das der Betrag, den ich in dieses Feld eintragen muss?

    • Offizieller Beitrag

    Du machst nicht zufällig die ESt-Erklärung für 2012? Der Belegabruf geht dann nur für die 2012er Daten, die Zahlen für diese Maske maßgeblichen 2011er Daten musst Du immer manuell eintragen. Und wenn Du nein anklickst, dann musst Du auf der Maske der Vorseite mindestens 60€ Beitrag angeben und nachweisen. Sagt Dir aber eigentlich auch alles das Programm.

  • Genauer gesagt, für 2012-2015, aber diese Maske erscheint mir überall gleich, zumindest kommt auch bei TAX2016 diese Meldung.


    Bitte gehe davon aus, dass ich von diesem Thema überhaupt keine Ahnung habe, ich weiss noch nicht einmal ob ich JA oder NEIN auswählen soll. Die Erklärungen von TAX richten sich an Menschen, die sich mit dem Thema etwas auskennen, nicht an Menschen wie mich, die davon gar keine Ahnung haben.
    Ich hoffe Du kannst mir hier helfen, bitte spreche mit mir so, also wäre ich in diesem Thema der größte Dau, was ich hier auch bin.


    Ich habe eine Riesterversicherung mit der Allianz abgeschlossen, demnach gehe ich davon aus, dass ich hier JA auswählen muss. Ist das richtig?


    Was muss sich denn nun noch zusätzlich ausfüllen, warum genügen die Daten vom Finanzamt nicht, die ich dort abgrufen habe??
    Ich verstehe die Seite auf dem Bild Nr. 2 überhaupt nicht, was muss ich denn dort ausfüllen?


    Ich habe ein ganz normales Angestellten Verhältnis und habe einen Riestervertrag mit Allianz vereinbart, das ist alles.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe ein ganz normales Angestellten Verhältnis und habe einen Riestervertrag mit Allianz vereinbart, das ist alles.

    Und warum trägst Du dann nicht die Vorjahresdaten in Deiner Maske laut Screen 2 von Dir ein?

  • Weil ich z.B. nicht weiß was "Beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. deutschen Rentenversicherung" sind.


    In der TAX Info steht was von der "Meldung zur Sozialversicherung des Arbeitgebers", genau das war ja meine Frage oben, soll ich diesen Betrag daraus entnehmen?


    Weiterhin weiß ich nicht was "Entgeltersatzleistungen" sind und auch nicht weiß, wo ich diese Inforomationen herbekommen soll.


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Weil ich z.B. nicht weiß was "Beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. deutschen Rentenversicherung" sind.


    In der TAX Info steht was von der "Meldung zur Sozialversicherung des Arbeitgebers", genau das war ja meine Frage oben, soll ich diesen Betrag daraus entnehmen?

    Was solles denn ansonsten sein? Aber nicht die des Veranlagungszeitraumes, sondern die des maßgeblichen Vorjahres.


    Weiterhin weiß ich nicht was "Entgeltersatzleistungen" sind und auch nicht weiß, wo ich diese Informationen herbekommen soll.

    Du hast aber schon mal in Deiner Steuersoftware gescrollt und gesucht? So etwas ist in dieser nämlich erklärt. Und wenn Du die Vollständigkeit Deiner erklärten Angaben bestätigst, solltest Du auch mal alles in Betracht kommende überflogen haben.

  • Ok, ich glaube ich habe es verstanden. Vielen Dank!


    Vielleicht noch kurz eine Frage: Unter welchem Kapitel kann ich Bildungsurlaub absetzen, geht das überhaupt?
    In der Suche habe ich unter "Bildungsurlaub" nichts passendes gefunden.Nur Ausbilung und Weiterbildung, wobei Bildungsurlaub nicht im speziellen erwähnt ist.


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Bitte künftig keine Themen mischen. Neue Frage = neuer Thread.


    Was soll Deine Allgemeinbildung mit Werbungskosten bzw. Deiner Einkommensteuererklärung zu tun haben? Da zählt immer nur der Zusammenhang mit der (beabsichtigten) Einkunftserzielung. Ansonsten einfach über die zusätzlichen Urlaubstage freuen.

  • Ok, sorry!


    Allgemeinbildung ja, aber ich habe mein Englisch verbessert und das benötige ich auf der Arbeit.
    Ich dachte da wäre in diesem Zusmamenhang etwas möglich?

    • Offizieller Beitrag

    Bei derartigen "Fortbildungen" schaut Dir das FA genau auf die Finger. Und nicht nur Dir. es wird dann dezidiert das komplette Programm der Reise einschließlich vollständigen Tagesprogrammen sowie Teilnehmerverzeichnisse etc. verlangt. Und in 99,9% der Fälle handelt es sich um private Reisen in Verbindung mit irgendwelchen freiwilligen Veranstaltungen, die dann eben über die besondere gesetzliche Regelung durch Sonderurlaub als Bildungsreise bekannt und beliebt sind. Ist so etwas beruflich veranlasst, zahlt Dir das entweder Dein AG oder es sind Kurse, die sich nicht mal eben mit einer Bildungsreise abhandeln lassen.


    Du hast eine schöne Reise mit Sonderurlaub gehabt. Freue Dich darüber und vergesse den Rest.

  • Ok, danke, werde ich dann raus lassen.


    Wobei ich nicht die ganze Reise, sondern nur die Kosten für den Englisch Unterricht angegeben hätte. Also wirklich nur die Kosten, die zu 100% in meine Weiterbildung geflossen sind. Kosten für die Anreise, Hotel etc. hätte ich nicht mit angegeben.
    In der Form dachte ich dann schon, dass das möglich ist und dann natürlich auch akzeptiert wird.