Kirchensteuer bei zusammen veranlagten Eheleuten davon einer aus der Kirche ausgetreten

  • Hallo allerseits,
    die Berechnung der Kirchensteuer berücksichtigt nicht, sofern nur ein Ehepartner in der Kirche Mitglied ist, die Kirchensteuer mit 9% auf die komplett errechnete Einkommensteuer zu zahlen ist, sofern eine Zusammenveranlagung zu Grunde gelegt wurde.
    Stimmt das, oder gibt es im Programm einen von mir übersehenen Eintragung der zu dem Übel führt?
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    • Offizieller Beitrag

    Ist doch richtig, wenn nur der kirchensteuerpflichtige Partner auch steuerpflichtige Einkünfte erzielt hat. Sollte aus der Steuerberechnung nebst Erläuterung ersichtlich sein. Zu beachten dann noch landesspezifische Regelungen zur Kirchensteuer in diesen Fällen (besonderes Kirchgeld).