Entfernungspauschale, Zweitwohnsitz

  • Hallo,
    aktuell bin ich mit Hauptwohnsitz in A bei meinen Eltern gemeldet, Entfernung zu meinem Arbeitsplatz ca. 40 km einfach. Der Mittelpunkt meiner Lebensbeziehungen, Fußballverein, Freunde etc. befindet sich in A.

    Ich beabsichtige nun in B eine Wohnung als Zweitwohnung anzumieten, Entfernung zur meinem Arbeitsplatz ca. 12 km einfach. Zu ca. 60 % der Zeit werde ich meine Freizeit einschließlich anteiliger Übernachtungen weiterhin in A verbringen.

    Frage: Kann ich für die Tage, die ich in A verbringe und von dort zur Arbeit fahre, die Entfernungspauschale für die höhere Entfernung in Anspruch nehmen? Die Arbeitsstelle bleibt gleich. Danke für einen kurzen Beitrag.