Kindergeld wird ans Kind mit eigener Wohnung gezahlt

  • Hallo zusammen,
    ich bekomme das Kindergeld für meine Tochter, die in einer eigenen Wohnung lebt. Das Kindergeld wird aber an sie weiter geleitet von mir. Nun bekomme ich dies ja aber als Einnahme angerechnet. Kann ich das irgendwo eintragen, dass meine Tochter das Geld bekommt, ohne dass sie davon Nachteile hat? Sie ist noch in der Ausbildung. Wie sieht das steuerlich für sie aus, wenn ich das als Unterhalt angebe?
    Vielen Dank für die Hilfe.
    Chrissy

    • Offizieller Beitrag

    ich bekomme das Kindergeld für meine Tochter, die in einer eigenen Wohnung lebt. Das Kindergeld wird aber an sie weiter geleitet von mir. Nun bekomme ich dies ja aber als Einnahme angerechnet.

    Richtig, weil Dein von Dir zu zahlender elterlicher Kindesunterhalt ja entsprechend um diesen Kindergeldbetrag gemindert ist (vereinfachter Zahlungsweg). Also alles richtig im Programm.

  • Hallo.Nein, ihr steht kein Unterhalt zu von mir. Ist halt die Frage, ob, wenn sie das selbst beantragt, ihr dadurch Nachteile entstehen. Das will ich ja nicht. Also könnte ich theoretisch das Geld, was sie von mir bekommt, als Unterhaltsleistung in der Steuererklärung angeben? Da sie keine Steuern zahlt, dürfte sich das bei ihr ja nicht auswirken, oder?