Arbeitszimmer im dualen Studium

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Steuererklärung im dualen Studium. Folgende Situation:


    Ich mache ein duales Studium in Düsseldorf (Hochschule und Arbeitgeber in Ddorf). Soweit ich weiß, gilt auch das Bachelorstudium als Zweitstudium, soweit es ein duales Studium ist oder vorher eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Fahrten zur Uni sind also mit der Pendlerpauschale abzusetzen und die Fahrten zum AG als Dienstreise.


    Kann ich jetzt zusätzlich mein Arbeitszimmer (Uniarbeit) ansetzen? ?( Die Wohnung hat zwei Zimmer. Im Arbeitszimmer sind Schreibtisch , Drucker etc. vorhanden. Der Esstisch steht jedoch auch in dem Zimmer. Fernseher usw. sind im Schlafzimmer. Wenn ja, wie gehe ich dabei genau vor? Danke im Voraus. :thumbup:


    Beste Grüße


    max1908

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die Tage beim Arbeitgeber steuerlich zur DIenstreise gezählt werden, ist dann auch eine Verpflegungspauschale von 12€ pro Tag ansetzbar?

    Wenn Du beim AG regelmäßig tätig bist und nebenbei im dualen Studium studierst, dann ist der AG doch Deine 1.Tätigkeitsstätte! Studierst Du dagegen hauptsächlich und machst nur Praxissemester beim AG, dann eben umgekehrt. Mit allen rechtlichen und zeitlichen Konsequenzen.


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