Vom Finanzamt bereitgestellte Steuerdaten abrufen ???

  • Hallo zusammen,


    ich habe vor Kurzem die Mail erhalten, dass ich die vom Finzamt bereitgestellten Steuerdaten elektronisch abrufen kann.
    Nachfolgend der ganze Text.


    Ich bin nun versucht über "Belege vom Finanzamt abrufen" diese Daten abzurufen.
    Dort finden sich jedoch weiterhin nur die Daten, die ich auch schon vorher hatte, also:


    • Religionszugehörigkeit
    • Lohnsteuerbescheinigung
    • Riester-Bescheinigung


    Wo finde ich nun aber die vom Finanzamt bereitgestellten Steuerdaten, was mus sich dazu tun?


    Danke!

    E-Mail vom Finanzamt


    VON: ELSTER Benachrichtigung <benachrichtigung@elster.de>
    BETREFF: ELSTER: Automatische Benachrichtigung über bereitgestellte Steuerdaten (Einkommensteuerbescheid 2015)


    Sehr geehrte Damen und Herren, für Sie wird von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Steuerbehörde (Hessen) über das Verfahren ELSTER in Kürze eine verschlüsselte Datei (Einkommensteuerbescheid 2015) zur Abholung bereitgestellt. Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem 30.12.2016 auf Ihren PC herunterladen!Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht. Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - bitte antworten Sie nicht an diese Mailadresse. Mit freundlichen Grüßen Ihr Finanzamt / Ihre Steuerverwaltungwww.elster.de HINWEIS:Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie bei der Datenübermittlung z.B. Ihrer Steuererklärung die Mailbenachrichtigung auf diese E-Mailadresse gewünscht haben.Bei Steuerbescheiden ist allein die Papierausfertigung rechtlich relevant.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin nun versucht über "Belege vom Finanzamt abrufen" diese Daten abzurufen.

    Für welches Jahr? Für den Veranlagungszeitraum 2016 können/müssen die Daten dort bis zum 28.02.2017 hinterlegt werden. Solange muss man sich im Zweifel gedulden.

  • Ich habe jeweils eine Mail für das Jahr 2014 und 2015 erhalten. Für 2016 habe ich noch keine Steuererklärung abgegeben.


    Zudem steht in der Mail vom Finanzamt ja "Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem 30.12.2016 auf Ihren PC herunterladen!".

    Woran könnte es liegen, dass ich dort nichts finde?

  • Ich hatte doch den Text der E-Mail in meinem Kommentar eingetragen. Wurde das gelöscht? Und wenn ja, warum?


    In der E-Mail steht u.a.: "Für Sie wird von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Steuerbehörde über das Verfahren ELSTER in Kürze eine verschlüsselte Datei (Einkommensteuerbescheid 2015) zur Abholung bereitgestellt.
    Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem 30.12.2016 auf Ihren PC herunterladen!
    Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht."


    Also es geht ja eindeutig um den "Einkommensteuerbescheid", ich habe es gerade noch Mal versucht, der liegt bei den belegen immer noch nicht vor.
    Also mir ist das ein Rätsel, wie so vieles was die Einkommensteuererklärung angeht. TAX Programm hin oder her... es wird einem einfach nur schwierig gemacht - Nachts ist es kälter als Draußen fällt mir dazu nur ein. ;(

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte doch den Text der E-Mail in meinem Kommentar eingetragen. Wurde das gelöscht? Und wenn ja, warum?

    Hier löscht niemand etwas, was den Forenregeln entspricht.


    Also es geht ja eindeutig um den "Einkommensteuerbescheid", ich habe es gerade noch Mal versucht, der liegt bei den belegen immer noch nicht vor.

    Die Bescheiddaten wirst Du auch niemals bei den Belegen aus dem Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) finden. Warum auch, denn die Erklärung ist ja damit fertiggestellt. Du musst selbstverständlich über den Weg "Nachbearbeitung" <-> "Steuerbescheid prüfen" gehen und kannst da dann den Steuerbescheid herunterladen (besser gesagt, die Bescheiddaten).

  • Habe das gerade versucht und es hat geklappt, vielen Dank!!
    Dort steht ja jetzt sogar, wo es Abweichungen gibt, das finde ich super! Auch wnen ich nicht nachvollziehen kann, warum diese entstehen, aber so lange es positiv ausfällt, seis drum.


    Das man dann diesen Abruf "selbstverständlich" unter "Nachbearbeitung" findet, sehe ich etwas anders. Klingt im nachhinein jetzt irgendwie logisch, aber wenn in der E-Mail vom Finanzamt "Bescheid" steht, dann sucht man natürlich auch an diese Stelle - wenn man es nicht besser weiß. Aber zukünftig weiß ich das nun - danke!