Hallo,
seit 2014 gilt für das duale Studium: Tage an der Uni werden als 1. Tätigkeitsstätte gezählt (Pendlerpauschale), Tage beim AG gelten steuerlich als Dienstreise und werden auch als solche eingebracht (30 ct je km). Meine Frage ist nun, ob ich an den Tagen beim AG (Abwesenheit immer länger als 8 Std) einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann (gilt ja als Dienstreise).
Die bisherige Antwort, dass je nach Studium alle rechtlichen Konsequenzen gelten, war für mich nicht eindeutig. Kann ich die Pauschale in dem von mir geschilderten Fall ansetzen?
VG und besten Dank