Verpflegungsmehraufwendung duales Studium

  • Hallo,


    seit 2014 gilt für das duale Studium: Tage an der Uni werden als 1. Tätigkeitsstätte gezählt (Pendlerpauschale), Tage beim AG gelten steuerlich als Dienstreise und werden auch als solche eingebracht (30 ct je km). Meine Frage ist nun, ob ich an den Tagen beim AG (Abwesenheit immer länger als 8 Std) einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann (gilt ja als Dienstreise).


    Die bisherige Antwort, dass je nach Studium alle rechtlichen Konsequenzen gelten, war für mich nicht eindeutig. Kann ich die Pauschale in dem von mir geschilderten Fall ansetzen?


    VG und besten Dank

    • Offizieller Beitrag

    Hatte ich doch eigentlich beantwortet:

    Zitat

    Wenn Du beim AG regelmäßig tätig bist und nebenbei im dualen Studium studierst, dann ist der AG doch Deine 1.Tätigkeitsstätte! Studierst Du dagegen hauptsächlich und machst nur Praxissemester beim AG, dann eben umgekehrt. Mit allen rechtlichen und zeitlichen Konsequenzen.


    Da Du immer noch nicht gesagt hast, welche Konstellation des dualen Studiums besteht, wird Dir wohl auch niemand etwas konkreteres sagen können. Es gibt nämlich auch den bereits erwähnten Sachverhalt, dass arbeitstäglich in Teilzeit gearbeitet wird und in der restlichen Zeit das Studium ausgeübt wird.


    Davon zu unterscheiden ist eben das durchgängige Studium mit Praxisblöcken beim AG, für die dann Deine o.g. Lösung gelten würde.


    Für den Teil, für den die Regelungen zur Auswärtstätigkeit anzuwenden sind, gelten eben die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen zu den Fahrtkosten und zu etwaigen Verpflegungsmehraufwendungen.