mobile Pflegekraft, Pauschale trotz ÖPNV ansetzbar?

  • Hallo, mein Problem:


    Ich arbeite seit diesem Jahr (erstmalig) als Pflegekraft. Innerhalb des Stadtgebietes habe ich dabei mehrere Patienten mit unterschiedlichen Adressen aufzusuchen.
    Mein Arbeitsgeber erstattet weder Fahrtkosten, noch Verpflegungsmehraufwand, noch wird die Fahrtzeit zum Patienten als Arbeitszeit angerechnet. Ein Dienstfahrzeug wird auch nicht zur Verfügung gestellt.
    Ungefähr ein- bis zweimal im Monat habe ich mich zu einer Teamsitzung in der Zentrale einzufinden. An allen anderen Arbeitstagen fahre ich (teilweise mehrfach) von meiner Wohnung zu den Patienten und anschließend wieder in meine Wohnung.
    Ich besitze eine Monatskarte für die Städtischen Verkehrsbetriebe, die ich sowohl privat nutze als auch für die Anfahrten zu den Patienten. Diese Monatsmarke wird von mir selbst gekauft und nicht vom Arbeitgeber bezuschußt. Im Sommer fahre ich statt ÖPNV auch mit dem Fahrrad und kaufe daher keine Monatskarte.


    Wie kann ich nun die Fahrtzeiten bzw. Fahrtkosten steuerlich geltend machen?


    Soweit ich bislang herausgefunden habe, habe ich als sog. "mobile Pflegekraft" keine erste Tätigkeitsstätte. Demnach könnte ich meine Fahrten zu den Patienten wohl als Reisekosten (also 0,30 EUR pro gefahrenem km) ansetzen. Aber, stimmt es, daß ich dies nur machen kann, wenn ich ein Auto benutze(besitze?)? Pauschaler Ansatz geht nicht, wenn ÖPNV genutzt wird?
    Ein Freund leiht mir übrigens manchmal sein Auto. Aber es gibt kein Fahrtenbuch, und wie soll ich nachweisen, wie oft er mir das Auto geliehen hat?


    Wie soll ich, falls Reisekostenpauschale nicht möglich, die tatsächlichen Fahrtkosten mit dem ÖPNV aus der Monatskarte rausrechnen, bzw. geht das überhaupt? (Asche auf mein Haupt: Ich habe meine Montaskarten nicht mehr..... bin davon ausgegangen, daß ich mit Entfernungspauschalen rechne und nicht mit sowas.... :dash: )
    Gibt es eine praktikable Lösung für das Problem?


    Und noch 'ne Frage: Kann ich wenigstens die Verpflegungsmehraufwände bei Abwesenheit über 8 Stunden geltend machen, auch wenn ich mangels Belge die Reisekosten-km-Pauschale nicht benutzen kann?

    • Offizieller Beitrag

    Wie kann ich nun die Fahrtzeiten bzw. Fahrtkosten steuerlich geltend machen?

    Mit den Kosten/Pauschalen für das nachweislich tatsächlich genutzte Verkehrsmittel.


    Demnach könnte ich meine Fahrten zu den Patienten wohl als Reisekosten (also 0,30 EUR pro gefahrenem km) ansetzen. Aber, stimmt es, daß ich dies nur machen kann, wenn ich ein Auto benutze(besitze?)?

    Grundsätzlich ja.


    Pauschaler Ansatz geht nicht, wenn ÖPNV genutzt wird?

    Richtig.


    Wie soll ich, falls Reisekostenpauschale nicht möglich, die tatsächlichen Fahrtkosten mit dem ÖPNV aus der Monatskarte rausrechnen, bzw. geht das überhaupt?

    Ggf. tageweise.


    Asche auf mein Haupt: Ich habe meine Montaskarten nicht mehr..... bin davon ausgegangen, daß ich mit Entfernungspauschalen rechne und nicht mit sowas.... )

    Dann hast du ein Problem.


    Und noch 'ne Frage: Kann ich wenigstens die Verpflegungsmehraufwände bei Abwesenheit über 8 Stunden geltend machen, auch wenn ich mangels Belge die Reisekosten-km-Pauschale nicht benutzen kann?

    Sofern die ununterbrochene Abwesenheit sowohl von Deiner Wohnung als auch von der 1. Tätigkeitsstätte mehr als 8 Std. beträgt, ja.

  • Danke schonmal für die Antworten... auch wenn sie mir nicht so "schmecken". Aber das hat nichts mit Dir zu tun. :)
    Ein bißchen klarer sehe ich jetzt.


    Nur noch eine Frage: Die Tage, an denen ich mit dem geliehenen PKW gefahren bin, kann ich da wenigstens die Reisekosten pauschal ansetzen? (Also ich frage, weil es ja nicht mein eigenens Auto ist...)

    • Offizieller Beitrag

    Nur noch eine Frage: Die Tage, an denen ich mit dem geliehenen PKW gefahren bin, kann ich da wenigstens die Reisekosten pauschal ansetzen? (Also ich frage, weil es ja nicht mein eigenens Auto ist...)

    Darauf habe ich meine letzte Antwort hinsichtlich der Verpflegungsmehraufwendungen u.a. bezogen. Kilometerpauschale nein.