Im gleichen Steuerjahr Berufsausbildung beendet und Arbeit aufgenommen - wie eingeben?

  • Ich habe bis Ende Februar 2015 gelernt (mit Ausbildungsvergütung) und arbeite seit März. Kann ich auf meiner Steuererklärung nur die Bezüge und das Arbeitsverhältnis ab März angeben? Oder wie gebe ich meine 2 Monate Ausbildung mit ein, wenn ich das muß? Es gibt keine Auswahlmöglichkeit "Azubi", muss ich "Arbeiter, Angestellter" eingeben?
    Vielen Dank für eine Antwort.