Das Arbeitszimmer befindet sich in der eigenen Immobilie. In diesem Haus befindet sich auch die Garage, also nicht als Anbau, sondern direkt im Haus. Für 2016 will das Finanzamt den Austausch des Garagentores nicht als Reparaturaufwand anerkennen, da es sich lediglich um Renovierungsarbeiten handele. Genau mit dieser Begründung wurden auch die Kosten für der Austausch des Fußbodens im Wohnzimmer abgelehnt.
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