Reparaturaufwand / Erhaltungsaufwand / Instandhaltungsaufwand bei Arbeitszimmer in eigener Immobilie

  • Das Arbeitszimmer befindet sich in der eigenen Immobilie. In diesem Haus befindet sich auch die Garage, also nicht als Anbau, sondern direkt im Haus. Für 2016 will das Finanzamt den Austausch des Garagentores nicht als Reparaturaufwand anerkennen, da es sich lediglich um Renovierungsarbeiten handele. Genau mit dieser Begründung wurden auch die Kosten für der Austausch des Fußbodens im Wohnzimmer abgelehnt.


    Ist das korrekt? Vielen Dank für eine Antwort!

  • Das Arbeitszimmer in unserem Haus beträgt 12% der Wohnfläche. Alle laufenden Kosten des Hauses und eben auch Reparaturaufwendungen können dann zu 12% angesetzt werden (in diesem Fall dann max. bis 1250 Euro). Warum will das Finanzamt den Austausch des Garagentores (Garage im Haus) und den Austausch des Fußbodens im Wohnzimmer nicht anerkennen (also dann entsprechend prozentual)?

    • Offizieller Beitrag

    Alle laufenden Kosten des Hauses und eben auch Reparaturaufwendungen können dann zu 12% angesetzt werden

    Da irrst Du Dich leider. Instandhaltungsaufwendungen, die einzelnen Räumlichkeiten direkt zuzuordnen sind, sind dann entweder voll abziehbar oder eben, wie in Deinem Falle, gar nicht abziehbar. Was zuzuordnen ist, das muss zwingend auch zugeordnet werden.


    Warum sollte es im Programm denn ansonsten auch zwei verschiedene Eintragungsmöglichkeiten geben?


    Du würdest Dich im umgekehrten Fall wahrscheinlich sehr beschweren, wenn man von der Verlegung eines Teppichbodens im Arbeitszimmer nur anteilig 12% anerkennen würde.