Jahressteuerbescheinigung und Nichtveranlagungs-Bescheinigung

  • Hallo zusammen,


    laut Auskunft meiner Bank sind auf der Steuerbescheinigung der Bank gleichzeitig die Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7) und die Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien (Zeile 10) anzugeben, wenn eine Nichtveranlagungs(NV-)Bescheinigung vorliegt. In beiden Zeilen befinden sich also positive Zahlen.


    Wenn ich die Daten aus der Steuerbescheinigung in tax 2017 eintrage, erscheint jedoch eine Fehlermeldung: „Sie haben gleichzeitig einen Gewinn aus Kapitalerträgen sowie die Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes angegeben. Diese gleichzeitigen Angaben schließen sich gegenseitig aus.“


    Wenn ich nur die Höhe der Kapitaleinträge in Zeile 7 und eine "Null" in Zeile 10 eintrage, meldet das Programm: "Es wurden weder einbehaltene Steuern noch der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag angegeben."


    Ich fände es gut, wenn tax auch das Vorliegen einer Nichtveranlagungsbescheinigung berücksichtigen könnte (ähnlich wie das Vorliegen eines Freibetrags).


    Und ich fände es noch besser, wenn man auch im Falle der oben beschriebenen Steuerbescheinigung mit positiven Zahlen in Zeile 7 und Zeile 10 die Steuerklärung online abgeben könnte. Laut Auskunft des technischen Supports ist dies derzeit (Stand 22.2.17, tax Version 24.04 (Build 1547), ELSTER-Version 25.2 (01.01.2017)) nicht möglich.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich die Daten aus der Steuerbescheinigung in tax 2017 eintrage, erscheint jedoch eine Fehlermeldung: „Sie haben gleichzeitig einen Gewinn aus Kapitalerträgen sowie die Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes angegeben. Diese gleichzeitigen Angaben schließen sich gegenseitig aus.“

    Der Programmhinweis stimmt doch insoweit, da die Bank entsprechende vortragsfähige Verluste mit den Einnahmen verrechnen müsste. So zumindest mein Gedankengang. Sollte vielleicht mal mit der Bank besprochen werden, was für Geschäftsvorfälle dahinter verborgen sind.


    Ich fände es gut, wenn tax auch das Vorliegen einer Nichtveranlagungsbescheinigung berücksichtigen könnte (ähnlich wie das Vorliegen eines Freibetrags).

    Was soll eine Nichtveranlagungsbescheinigung denn bei der ESt erfasst werden? Macht für mich keinerlei Sinn. Entweder bist Du zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet oder Du hast eine Nichtveranlagungsbescheinigung aufgrund eines entsprechenden vorhergehenden Antrags. ?(

  • miwe4:
    1. Laut Auskunft der Bank ist diese vom Gesetzgeber verpflichtet, bei Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung Kapitalerträge und Verluste gesondert auszuweisen und nicht miteinander zu verrechnen. Ich nehme dies also zunächst einmal als gegeben hin, wenn ich auch einen Irrtum seitens der Bank nicht hundertprozentig ausschließen kann.


    2. Der Sinn der Nichtveranlagungsbescheinigung besteht darin, daß - ähnlich wie beim Sparerpauschbetrag - seitens der Bank keine Abgeltungsteuer einbehalten wird bzw. bereits einbehaltene Steuern erstattet werden. Die Nichtveranlagungsbescheinigung hat meines Wissens nichts mit der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung zu tun.


    Aber um zurück zum Thema zu kommen:
    Wenn es richtig ist, dass die Bank bei Vorliegen einer Nichtveranlagungsbescheinigung die Kapitalerträge und die Verluste getrennt voneinander aufführen muß,
    dann wäre in der Steuersoftware ein Menüpunkt hilfreich, der diesem Umstand Rechnung trägt und der es erlauben würde, die Werte aus der Steuerbescheinigung in das Steuerprogramm ohne Fehlermeldung zu übernehmen und die Steuererklärung auf elektronischem Weg abzugeben.
    Weiß zufällig jemand, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Verpflichtung der Banken beruht?

    • Offizieller Beitrag

    Der Sinn der Nichtveranlagungsbescheinigung besteht darin, daß - ähnlich wie beim Sparerpauschbetrag - seitens der Bank keine Abgeltungsteuer einbehalten wird bzw. bereits einbehaltene Steuern erstattet werden.

    Wirklich, wäre ich niemals drauf gekommen. :censored:

    Die Nichtveranlagungsbescheinigung hat meines Wissens nichts mit der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung zu tun.

    Hat das jemand behauptet? ?(

    Weiß zufällig jemand, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Verpflichtung der Banken beruht?

    Das sollte Dir doch Deine kontoführende Bank beantworten können.


    Nichtveranlagungsbescheinigung und Aktienverlusttopf - Quelle: wertpapier-forum.de

  • Inzwischen habe ich den Support von tax nochmals kontaktiert und folgenden Lösungsvorschlag erhalten:


    Im Falle einer Steuerbescheinigung, die gleichzeitig Gewinne und Verluste ausweist, soll man diese Steuerbescheinigung gleichsam in eine Gewinn- und eine Verlustbescheinigung "splitten" und auf zwei Einträge verteilen. Im ersten Eintrag soll dann nur der Verlust eingetragen werden, im zweiten Eintrag alle anderen Daten dieser Steuerbescheinigung. Damit sollte tax dann korrekt funktionieren.


    Diese "Lösung" scheint zu funktionieren, obwohl ich sie recht unelegant finde und hoffe, daß bis zum Abgabetermin softwareseitig im Rahmen eines Updates noch eine echte Lösung gefunden wird.


    Vielleicht kann dies dem ein oder anderen helfen, der vor dem gleichen Problem steht.