Unterschied zwischen Einkommensteuer für privat und Firma (selbstständig)

  • Hallöchen zusammen!


    Ich verstehe Folgendes nicht:

    Derzeit versuche ich mit dem Steuerprogramm tax 2016 prof, meine Firmen-Steuererklärung für mein Taxiunternehmen (1 Taxi) anzufertigen.
    Ich habe also hunderte Tankbelege, Reparatur-Rechnungen, Versicherungen, Einnahmen usw. eingetragen.
    So weit, so gut - das war ja auch weiter nicht schwer.


    Und wenn ich damit durch bin, dann errechnet mit das kleine "Helferlein" auch brav, was ich dem Finanzamt schuldig bin (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer...).


    Das habe ich soweit verstanden....denke ich!


    Jetzt muss ich aber auch eine private Einkommenssteuer anfertigen!


    Wie mache ich denn das mit tax 2016?
    Wo trage ich denn Miete, Strom, private Dinge...,na Ihr wisst schon was ich meine, ein?


    Mit anderen Worten:
    Worin besteht denn der Unterschied?
    Wie trenne ich im Programm privat-EK und Firmen-EK?


    Ich glaube, dass ich da irgendwie "auf dem Schlauch stehe".


    Kann mir bitte jemand zeitnah helfen, da der Abgabetermin der beiden EK (10.03.2017) immer näher rückt!
    (...Nerven liegen wiedermal blank...)


    Gruß...
    welldone


    Es sprach eine Stimme zu mir:
    "Lächle und sei froh - es könnte schlimmer kommen".
    Und ich lächelte und war froh - und es kam schlimmer!

    • Offizieller Beitrag

    Private Geschäftsvorfälle haben in einer EÜR grundsätzlich erst einmal nicht zu suchen. Wenn dann doch entsprechende Zahlungsvorgänge zu erfassen sind, dann geht das mit der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls nicht, dann musst Du mit dem besonderen EÜR-Modul schon richtig buchen. Und dann geht das eben über Privatentnahme und Privateinlagen sowie Verrechnungskonten. Das zu erklären führt hier aber zu weit. Da solltest Du entsprechende Kurse besuchen, sofern Du keine Grundkenntnisse im Steuer- und Buchführungsrecht hast. Nicht umsonst müssen die steuerberatenden Berufe das jahrelang lernen. Und ggf. solltest Du einen solchen Berater aufsuchen. Das Forum darf aufgrund des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung leisten.


    Und die Steuerklärung sollte man nie auf den letzten Drücken der x-ten Frist machen. Der Abgabetermin ist für das Jahr 2015 ja grundsätzlich der 31.05.2016 gewesen.

  • Hallo Welldone, Du hast Tax Professs. also hast Du auch den Modul für die gewerbl. Einkünfte: "Gewinnermittlung 2015/16". Solltest Du dort die Aufwendungen für ein Büro (Strom, Heizung, Wasser, ...) benötigen, trage es in eine Excel Tabelle und lass den Wert der gewerblich angesetzt werden darf berechnen. Diese eine Zahl übernimmst Du in die Betriebsausgaben. Deine (private) Einkommensteuererklärung wird auch mit dem Baustein "Einkommensteuer 2015" und nicht mit "Gewinnermittlung 2015/16" angefertigt. In dem Modul Einkommensteuer kann man sowohl die Daten aus der EÜR übernehmen (schwieriger) oder Du übernimmst den errechneten und hoffentlich richtigen Gewinn als eine Zahl in die entsprechende Anlage für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
    Sollte es Dich überfordern? Ist es das erste Mal? Nimm einmalig Hilfe in Anspruch, wie Miwe4 schreibt.