Mieteinnahmen aus gemeinschaftlicher Immobilie

  • Guten Tag,


    folgendes Szenario:


    Person A und Person B sind verheiratet. Person A besitzt gemeinsam mit Person C eine Immobilie und steht entsprechend in familiären Verhältnis (Geschwister) zueinander. Das Objekt wird vermietet und die Mieteinnahmen im Verhältnis 50:50 aufgeteilt. Wie müssen diese Mieteinnahmen in der Einkommenssteuererklärung bzw. tax erfasst werden? Werden einfach die 50 Prozent der Miete erfasst und bei Mieteinnahmen berücksichtigt und das Objekt in tax als Alleineigentum Person A in die Software eingetragen? Person C gibt die andere Hälfte der Miteinnahmen dann ebenfalls in seiner Einkommenssteuererklärung an?


    Existiert hier (die Immobilie wurde geerbt) schon eine Grundstücks- / Bauherren- / Erwerbergemeinschaft? Was ist, wenn das Objekt nicht durch eine eigenständige Verwaltung, sondern durch die steuerpflichtigen Personen selbst verwaltet wird? Muss dennoch eine Art Einnahmen-/Überschussrechnung erstellt, nach den Anteilen von Person A und C aufgeteilt und entsprechend als Beleg eingereicht werden?


    Vielen Dank für die Hilfe und einen schönen Abend.


    Beste Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest Dich einmal mit der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen beschäftigen (Programm-Modul Feststellung 2016). Diese ist für die Erbengemeinschaft (GbR) nämlich zwingend erforderlich. Die daraus ermittelten Einkünfte werden durch das FA im Rahmen eines Feststellungsbescheides dann gesondert und einheitlich festgestellt. Das Ergebnis dieser gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte haben die Beteiligten dann jeweils im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung als Beteiligungseinkünfte zur Einkunftsart zu erklären.