Wo wird EkStG §34 1/5 Regelung eingetragen

  • Hallo Zusammen,


    ich erhalte Verdienstausfall welcher zu versteuern ist.
    Jetzt erhalte ich eine Nachzahlung aus den letzten 6 Jahren, da die Feststellung so lange gedauert hat.
    Diese Nachzahlung ist jetzt so groß da die ganzen 6 Jahre darin enthalten sind.
    ich will jetzt die Einkommensteuer §34 1/5 Regel ansetzen, finde aber im Programm (BUHL Steuermanager tax 2017) keine entsprechende Stelle wo ich dies erfassen kann.


    kann mir bitte jemand hierzu helfen?
    vielen Dank

  • Hallo miwe4


    danke für die schnelle Antwort,
    doch die Zahlung kommt nicht vom Arbeitgeber sondern von einer Versicherung.
    Und ich denke, das die elektronische Eintragung nicht die 1/5 Regel beachten wird.


    (Mit (Ein-)Fünftelregelung wird das Verfahren bezeichnet, nach dem bestimmte außerordentliche Einkünfte wie beispielsweise Entlassungsabfindungen versteuert werden. Durch Anwendung der Fünftelregelung kann es zu einer ermäßigten Besteuerung kommen. Dabei wird vereinfacht so gerechnet, als würden Sie 5 Jahre lang 1/5 der außerordentlichen Einkünfte erhalten)
    Zitat: http://www.gesetze-ganz-einfac…ensteuergesetz-%C2%A7-34/

    • Offizieller Beitrag

    doch die Zahlung kommt nicht vom Arbeitgeber sondern von einer Versicherung.

    Warum sagst Du das nicht gleich?


    Da wirst Du m.E. den eigentlichen unerwünschten Weg über eine "fiktive" Lohnsteuerbescheinigung gehen müssen und im Programm die Maske zur Lohnsteuerbescheinigung nutzen müssen. Undnatürlich alles dem FA erläutern und belegen.


    Oder als normalen Arbeitslohn ohne Lohnsteuerbescheinigung eintragen und den § 34 EStG im gesonderten Begleitschreiben beantragen und dem FA erläutern. Das kann aber dann das Programm nicht rechnen.

  • Nochmal danke,


    die 1/5 Regelung bezieht sich nicht nur auf Lohn, sondern auch auf sonsitge sonstige Einkünfte.
    Da ich selbstständig war, greift hier auch nicht der "Trick" über die Lohnsteuerbescheinigung.
    gibt es im Programm hierfür keine Möglichkeit?
    z.B: unter weitere Einkünfte

    • Offizieller Beitrag

    Dir muss man den Sachverhalt aber auch scheibchenweise aus den Fingern saugen, oder?


    Es schon einmal mit der Programmhilfe/-suche probiert? Die führt Dich für diesen Fall genau ans Ziel:


    § 34 estg zu §18 tax 2017.png § 34 estg zu §18 tax 2017 .png § 34 estg zu §18 tax 2017 .png § 34 estg zu §18 tax 2017 .png

  • Zitat

    Dir muss man den Sachverhalt aber auch scheibchenweise aus den Fingern saugen, oder?


    ja, leider, es kann nicht jeder schlau sein. Und das weist ja einen Laien aus: sich schon beim Fragen dumm anstellen.
    dennoch Danke für Dein Mühe.


    Die Eingabemaske habe ich auch schon mit Hilfe der Hilfe gefunden, doch das passt leider nicht auf mich.
    Ich habe keinen Betrieb (mehr). Die hier angesprochene 5tel Regelung bezieht sich auf Nachzahlung auf Verdienstausfall. Ich war selbstständig. Ich hatte immer E/Ü gemacht.
    Die von Dir gezeigte Eingabemaske "verlangt" einen Betrieb mit dem ich Einkünfte erziele von denen ich dann die 5tel Regelung ansetzen kann.
    Meine "Einkünfte" trage ich aber bei
    "Weitere Einkünfte und Bezüge / Ersatzleistungen und Zeiträume ohne Beschäftigung / 1.Unterhaltssicherung (Verdienstaufsallentschädigung) "
    ein
    und dort muss ich eben auch die Nachzahlung erfassen, da es sich nicht aus Einkünften aus selbstständiger Arbeit handelt.

    • Offizieller Beitrag

    ja, leider, es kann nicht jeder schlau sein. Und das weist ja einen Laien aus: sich schon beim Fragen dumm anstellen.
    dennoch Danke für Dein Mühe.

    Mangelnde Kenntnisse des Steuerrechts haben doch rein gar nichts zu tun mit der zutreffenden und insbesondere vollständigen Schilderung eines Sachverhaltes. Die Kenntnisse braucht man erst bei der steuerrechtlichen Würdigung desselben. Und bei der Schilderung sollte man dann schon sicher sein, ob es sich um eine "Festanstellung" im Angestelltenverhältnis gehandelt hat oder um eine Tätigkeit auf eigene Rechnung und Risiko im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit. Je nach Art der Tätigkeit handelt es sich in letzterem Fall dann ggf. um selbständige oder gewerbliche Einkünfte i.S. §§ 15, 18 EStG.


    Ich habe keinen Betrieb (mehr). Die hier angesprochene 5tel Regelung bezieht sich auf Nachzahlung auf Verdienstausfall. Ich war selbstständig. Ich hatte immer E/Ü gemacht.
    Die von Dir gezeigte Eingabemaske "verlangt" einen Betrieb mit dem ich Einkünfte erziele von denen ich dann die 5tel Regelung ansetzen kann.

    Wenn es Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind, dann hast Du eine EÜR zu erstellen. Ggf. sind es eben nachträgliche Betriebseinnahmen zu dieser Einkunftsart. Gerade deshalb ja auch ggf. überhaupt eine Zusammenballung von Einkünften i.S. § 34 EStG. Zudem dann noch erforderlich in diesem Sonderfall, dass alles in einem Veranlagungszeitraum gezahlt worden ist.


    Meine "Einkünfte" trage ich aber bei
    "Weitere Einkünfte und Bezüge / Ersatzleistungen und Zeiträume ohne Beschäftigung / 1.Unterhaltssicherung (Verdienstaufsallentschädigung) "
    ein
    und dort muss ich eben auch die Nachzahlung erfassen, da es sich nicht aus Einkünften aus selbstständiger Arbeit handelt.

    Du schaust Dir aber auch an, in welcher Rubrik Du bist und welche einkommensteuerlichen Konsequenzen daraus resultieren, oder? Das Programm beschreibt es doch alles ganz genau. Diese Art Entschädigungen unterliegen "lediglich" dem Progressionsvorbehalt i.S. § 32b EStG. Ganz andere steuerliche Auswirkung als eben Einkünfte selber und erst recht keine Anwendung eines § 34 EStG.


    Du musst Dich also schon entscheiden, welcher Art die von Dir bezogene Entschädigung ist und danach ist diese einkommensteuerlich zu würdigen.


    http://www.verkehrslexikon.de/Texte/VerdienstausfallBesteuerung.php
    http://www.verkehrslexikon.de/…nstausfallBesteuerung.php
    https://www.google.de/search?q…%A4%C3%9Figter+steuersatz

  • Nochmal vielen Dank für die große Mühe.
    Die Zahlung kommt von der KFZ Haftpflichtversicherung meines Unfallgegners, welcher mich arbeitsunfähig gefahren hat.
    Ich dachte mit dem Begriff "Verdienstausfall" ist alles geklärt. Der Verdienstausfall wurde errechnet aus meiner bisherigen Tätigkeit als Selbstständiger.
    Doch nun, so meine Überlegung, erhalte ich eben Geld welches in
    "Weitere Einkünfte und Bezüge / Ersatzleistungen und Zeiträume ohne Beschäftigung / 1.Unterhaltssicherung (Verdienstaufsallentschädigung) "
    ein zu ordnen sind. Und eben da ist keine 5tel Regelung zu finden.


    Euch Allen vielen Dank für Eure geduldige Hilfe....
    Doch mir wird das Alles viel zu viel und ich werde den Verdienstaufall mit der 1/1 Regelung nach Panama oder in die Schweiz verschicken.
    Lieber Steuerflüchtling :ninja:, als wahnsinnig. :modo:

    • Offizieller Beitrag

    Womit Du eben wieder bei der von mir oben bereits beschriebenen Lösung mit EÜR bist. Da dann eben § 15 EStG oder § 18 EStG in Abhängigkeit von der bisherigen tatsächlichen Tätigkeit/Einkunftsart.


    Ausgeben kannst Du Dein Geld wofür Du möchtest, nur ordnungsgemäß versteuern musst Du es eben. Bei der Berechnung der Höhe des Verdienstausfalls wird übrigens Deine voraussichtliche Steuerlast daraus einbezogen sein.


    http://www.verkehrslexikon.de/Module/SteuerFragen.php
    http://www.verkehrslexikon.de/…nstausfallBesteuerung.php