Ausländische Einkünfte bei DBA

  • Hallo,


    wir sind im letzten Jahr von Deutschland nach Kanada gezogen. Wir haben seitdem in 2016 keinen Wohnsitz und auch keine Einnahmen mehr in Deutschland gehabt. Vor dem Umzug gab es Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis in Dt. bei einer dt. Uni, danach Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis in Kanada bei einer kanadischen Uni. Soweit ich das verstanden habe, besagt das existierende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Kanada und Deutschland, dass unsere Einkünfte aus Dt. in Dt. und die aus Kanada in Kanada versteuert werden. Allerdings sind wir ja wohl für das Jahr des Umzugs noch unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Dt. und müssen daher die Einkünfte der Arbeit in Kanada auch bei der dt. Einkommensteuererklärung angeben (oder?).


    Um das zu tun befüllt tax2017 meines Verständnisses nach die Anlage N-AUS. Dies geschieht über das Menü "Arbeitnehmer" - "weitere Einnahmen und Besonderheiten" - "Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA" - Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer" - "Angaben zum Arbeitslohn". Dort habe ich den Lohn von der Kanadischen Uni unter "Bruttoarbeitslohn - von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen worden ist" eingetragen, weil eben das der Fall ist und es hier auch keine deutschen Lohnsteuerbescheinigungen gibt. Ich habe dazu auch mal ein Bild angefügt, wo die Summe von einem schwarzen Balken verdeckt ist.


    Mein Problem ist jetzt folgendes: Wenn ich nur dort die verdiente Summe angebe, sagt das Programm mir sofort, ich müsste hunderte Euro Steuern nachzahlen. Das sollte aber wegen des DBA gar nicht der Fall sein, denn der Verdienst wurde schon hier in Kanada versteuert. Daher habe ich die gleiche Summe (gleicher schwarzer Balken im Bild) auch unter "Abzüglich darin enthaltener nach deutschem Recht steuerfreier Arbeitslohn" eingetragen. Damit wird die Steuerlast wieder Null, wie ich das erwarten würde. Will ich das dann aber absenden, sagt ELSTER mir, dass in der Anlage N-AUS noch die Summe der in- und ausländischen Einkünfte fehlt (siehe zweites anhängendes Bild - auch dort ist der schwarze Balken wieder der gleiche Bruttoarbeitslohn wie im anderen Bild). Diese kann ich aber nirgendwo selber eintragen. Wenn ich aber noch einen weiteren Wert in der Eingabemaske ändere und damit so tue, als ob noch ein weiterer Euro Verdienst irgendwo angefallen ist (siehe wieder erstes Bild, wo ich eine 1,- eingetragen habe), entfällt die Fehlermeldung. Das kann aber eigentlich auch nicht die Lösung sein...


    Leider helfen mir dabei weder die Hilfe von tax noch die Internetseiten der deutschen Finanzbehörden oder Google weiter. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Begrifflichkeit der Eingabemaske (und dementsprechend der Anlage N-AUS) nicht verstanden habe, oder ob ein Programmierfehler vorliegt. Letzteres könnte durchaus sein, denn die Summe, die ELSTER verlangt, wird vom Programm eigentlich als 0,-€ errechnet. Wenn ich aber in die Voransicht der Vordrucke schaue, sehe ich, dass diese 0,-€ nicht eingetragen werden. Erst durch das beschriebene Hinzufügen der 1,-€ an anderer Stelle wird in der Vordruckvorschau auch eine 1,- angezeigt.


    Es wäre super, wenn mir jemand hierbei helfen könnte.


    Beste Grüße aus Kanada,
    aegeling


  • Ich konnte den Sachverhalt durch einen Anruf beim Infotelefon der Finanzämter lösen:
    In unserem Fall war Anlage N-AUS gar nicht nötig, da wir komplett aus Deutschland weggezogen sind. In derlei Fällen muss man nur auf der Rückseite des Mantelbogens die Einkünfte angeben und fertig.